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Allgemeines
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Nutzung
Was ist OPUS?
OPUS ist der Online Publikationsverbund der Universität
Stuttgart. Er bietet Angehörigen der Universität die Möglichkeit,
elektronisch erzeugte Dokumente im WWW zu veröffentlichen, so daß gezielt nach ihnen gesucht werden kann.
Können Dokumente in OPUS auch an einer anderen Stelle veröffentlicht werden?
Die Autoren als geistige Schöpfer der Dokumente besitzen nach dem Urheberrechtsgesetz alle Verwertungsrechte. Wenn ein Dokument zuerst in OPUS veröffentlicht wird, so tritt der Autor ein nicht-ausschliessliches Verwertungsrecht an die Universität Stuttgart ab, d.h. er kann das Dokument beliebig an anderer Stelle (z.B. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder als Monographie) veröffentlichen. Das bereits abgetretene nicht-ausschliessliche Recht für die Universität Stuttgart kann jedoch in späteren Verlagsverträgen nicht mehr erneut abgetreten werden.
Wenn Dokumente in OPUS eingebracht werden sollen, die bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden, dann hängt diese Möglichkeit von den Vereinbarungen ab, die der Autor mit der veröffentlichenden Stelle (i.d.R. einem Verlag) getroffen hat. Zahlreiche Verlage erlauben die elektronische Parallelpublikation, sofern es sich um einen universitären non-profit Server (wie OPUS) handelt. Die Detailregelungen in einem Veröffentlichungs- oder Autorenvertrag sind letztlich Verhandlungssache. Einen Überblick über Standardrichtlinien von Verlagen in diesem Punkt bieten die Datenbanken
Eine sehr guten Überblick und viele weiterführende Links zu diesem Thema bietet die Copyright Seite des e-Doc Servers der Max-Planck Gesellschaft.
Können Dokumente in OPUS geändert oder gelöscht werden?
Die Möglichkeit, Dokumente zu ändern oder zu löschen
ist prinzipiell nicht vorgesehen. Dies garantiert die Authentizität
der Dokumente, die damit gedruckten Publikationen vergleichbar sind. Löschungen
können nur auf Wunsch des Verfassers von den zuständigen Mitarbeitern
der Universitätsbibliothek oder des Rechenzentrums durchgeführt
werden, falls beispielsweise bei einer Parallelveröffentlichung Konfliktsituationen
mit kommerziellen Verlagen auftreten. Von Löschungen ausgenommen sind Dissertationen, bei denen die Veröffentlichung in Erfüllung der in der Promotionsordnung festgelegten Veröffentlichungspflicht erfolgte. Wünscht der Verfasser eine Korrektur,
so muss er das geänderte Dokument neu einbringen. Dies entspricht
dem Vorgang einer Neuauflage bei gedruckten Publikationen.
Wie lange bleiben die Dokumente online verfügbar?
Zunächst ist hier (gerade auch wegen der Zitierfähigkeite - s. nächste Frage) keine zeitliche Beschränkung der Verfügbarkeit vorgesehen. Die Verfügbarkeit soll so lange wie möglich gewährleistet werden (mindestens 5 Jahre). Aus diesem Grund arbeitet OPUS auch mit Der Deutschen Bibliothek und dem Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung zusammen. Für Dokumente, deren Gültigkeit per se befristet ist (wie z.B. bei Prüfungsordnungen) können jedoch Ausnahmen gemacht werden.
Sind Veröffentlichungen in OPUS zitierfähig?
Veröffentlichungen in OPUS sind konventionellen Veröffentlichungen prinzipiell
gleichwertig und damit auch zitierfähig. Da es sich aber um eine relativ
neue und rasch verlaufende Entwicklung handelt, wird diese Meinung von vielen Seiten noch
angezweifelt bzw. abgelehnt. Das häufigste Argument gegen das Zitieren elektronischer
Quellen ist die fehlende Sicherheit und Dauerhaftigkeit des Zugriffs auf diese Quellen.
Eine Lösung dieses Problems ist die Einführung sogenannter Persistent Identifier (PI). Für ein Dokument, das einen Persistent Identifier besitzt, kann dauerhaft der Zugriff und damit die Referenzierbarkeit gewährleistet werden. Gleichzeitig wird mit der Verwendung von Persistent Identifiern der Schutz von Rechten an elektronischen Publikationen organisiert und verwaltet.
Im Projekt EPICUR wird bei der Deutschen Bibliothek (DDB) ein nationaler Resolving-Dienst für einen definierten Namensraum von Uniform Resource Names (URN), die sogenannte National-Bibliography-Number (NBN), eingerichtet. Im Rahmen von OPUS werden Uniform Resource Names erzeugt und bei der Deutschen Bibliothek registriert. Für Mozilla existiert bereits ein Plug-In, mit dem URNs direkt in den Browser eingegeben und aufgelöst werden können.
Formale Anleitungen und Hilfestellungen bezüglich des Zitierens elektronischer Quellen geben die
Richtlinien der Modern Language Association und der Internationalen Standard ISO 690-2.
Wie sollten Veröffentlichungen in OPUS zitiert werden?
In Anlehnung an die ISO 690-2 sollten elektronischen Publikationen folgendermaßen zitiert werden. Als Datum ist dabei der letzte Aufruf der Quelle durch den Zitierenden zu verstehen.
- Bsp. mit URN:
Dippon, Jürgen:
Asymptotische Entwicklungen des Robbins-Monro-Prozesses [online]
Stuttgart, Univ., Habil.-Schr., 1998 [zitiert 10. Februar 1999]
<urn:nbn:de:bsz:93-opus-4103>
- Bsp. mit URL:
Zeger, Gabriele ; Trebin, Hans-Rainer ; Carstanjen, Heinz Dieter ; Plachke, Dieter:
Quasicrystalline d-AlCuCo identified as random tiling by ion channeling combined with particle induced X-ray emission [online]
Phys. Rev. Lett. 82 (1999) pp. 5273-5276 [zitiert 15. Mai 2000]
<http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/1999/516>
Wer kann Dokumente in den Publikationsverbund einbringen?
Prinzipiell jeder Angehörige (Lehrende, Lernende und Forschende)
der Universität Stuttgart über ein HTML-Formular, sofern er an einem Rechner im Netz der Universität arbeitet (IP 129.69.xx und 141.58.xx). Für Zugriffe von außerhalb der Uninetze kann ein Benutzername und Passwort beantragt werden.
In der Praxis werden die einzelnen Institute
und Lehrstühle Verfahren zur Publikation entwickeln, die den jeweiligen
Gegebenheiten entsprechen. Hierzu liegen bislang noch keine allgemeinen Erfahrungswerte
aus den Instituten vor.
Welche Dokumente können in den Publikationsverbund eingebracht
werden?
Alle Dokumente, die für die Universität Stuttgart von Belang
sind und nicht lediglich tagesaktuellen Bezug haben. Dazu gehören
Studien-, Forschungs-, Prüfungsarbeiten, Lehrunterlagen, Aufsätze,
Berichte, Konferenzbeiträge, Prüfungsordnungen u.v.a.m. Nicht
eingebracht werden sollten, Vorlesungsverzeichnisse, Vortragsankündigungen,
Gesprächsnotizen, Einladungen u.ä.
Müssen die Dokumente in irgend einer Form zum Einbringen vorbereiten
werden?
Die Dokumente sollen in einem einheitlichen, plattformunabhängigen
Dokumentformat angeboten werden. Dieses Format ist PDF (Portable Document
Format), da es derzeit die meisten Vorteile bietet. Andere Entwicklungen
wie beispielsweise das Format SGML bzw. XML sollen jedoch im Auge behalten werden,
so daß ein Wechsel des Dokumentformats möglich ist, wenn sich
eine einfachere und komfortablere Möglichkeit findet. Derzeit muss
das Dokument in die Formate PostScript oder PDF konvertiert werden, bevor
es in OPUS eingebracht werden kann. Lesen Sie dazu bitte die aktuelle
Anleitung.
Können Dokumente mit einem Zugriffs- und Kopierschutz versehen werden?
Für die Langzeitverfügbarkeit der auf OPUS publizierten Dokumente ist die Abgabe von ungeschützten Dokumenten notwendig, d. h. Dokumente dürfen weder verschlüsselt noch mit Kennwortschutz versehen eingestellt werden und müssen Ausdrucke und Vervielfältigungen zulassen.
Denn wenn eine Datenmigration erforderlich ist, stellen zugriffs- oder passwortgeschützte Dokumente eine Hürde für die verarbeitende Software dar und machen eine Langzeitarchivierung unmöglich.
Daher empfehlen wir nach den Vorgaben der Deutschen Nationalbibliothek die Verwendung von PDF/A als ISO-Norm für das entsprechende Dokumentformat, das speziell für die Langzeitarchivierung entwickelt wurde.
Wie kann ich Dokumente in den Publikationsverbund einbringen?
Dies kann jeder tun, der an der Uni Stuttgart über einen Arbeitsplatz
mit Zugang zum WWW verfügt. Dazu muss man lediglich das vorbereitete
Dokument auf dem lokalen Rechner mit Netzanbindung innerhalb der Universität Stuttgart haben (IP 129.69.xx und 141.58.xx) und das entsprechende
Anmeldeformular aufrufen. Für Zugriffe auf das Formular von außerhalb der Uninetze kann ein Benutzername und Passwort beantragt werden.
In das Formular müssen einige Angaben
eingetragen werden, die das Dokument beschreiben, dann können diese
Angaben und das Dokument selbst in einen Zwischenspeicher kopiert
werden. Nach einer Qualitätskontrolle durch Mitarbeiter der Institute bzw. der Universitätsbibliothek wird das Dokument dann im WWW freigegeben.
Was bedeutet Print-on-Demand
Der Veröffentlichungsvertrag für Publikationen steht in zwei Versionen als PDF-Datei zum Ausdrucken zur Verfügung. Bei der Option Print-On-Demand erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass die Universität Stuttgart mittels eines Print-on-Demand-Services einzelne vollständige Kopien Ihres Werkes für den persönlichen Gebrauch von Nutzern gemäß § 53 UrhG herstellen kann. Die elektronischen Dokumente, die in OPUS mit einem Veröffentlichungsvertrag für Publikationen mit Print-on-Demand veröffentlicht worden sind, können in einer Druckausgabe über epubli (ein Unternehmen der Verlagsgruppe Holtzbrinck) bestellt werden. Die Bestellmöglichkeit wird bei den einzelnen OPUS-Dokumenten direkt angeboten.
Wie können die Dokumente angeschaut werden?
Die Dokumente von OPUS liegen im PDF-Format vor. Um sie anschauen zu können, benötigt man den Acrobat Reader, der als Plug-In zum Browser installiert wird. In diesem Fall erscheint ein PDF-Dokument innerhalb des Browsers. Ansonsten kann der Browser so konfiguriert werden, daß der Acrobat Reader automatisch mit dem Dokument als externes Fenster geöffnet wird.
Können die Dokumente ausgedruckt werden?
Die Dokumente können mit Hilfe des Acrobat Reader ausgedruckt werden.
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