Informationen zur Novellierung des Urheberrechts – Unterstützen Sie Open Access!
Das deutsche Urheberrecht gehört zu den geistigen Eigentumsrechten, die jeweils national geregelt sind. Mit Urheberrecht wird der Schutz eines Werks für seine Urheberin/seinen Urheber bezeichnet. Dieser Schutz berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen und die Ideale der Urheberin/des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt. In Deutschland gilt das Urheberrechtsgesetz, das sich durch eine konzeptuelle Differenzierung von unabdingbaren Persönlichkeitsrechten und übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechten auszeichnet.
Ausführliche Informationen zum Thema werden von der Informationsplattform Open Access und von der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI) bereit gestellt.
Die bevorstehende Novellierung des "2. Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" wird hier eine Reihe von Änderungen mit sich bringen. Der Gesetzentwurf hat am 21.9.2007 den Bundesrat passiert, wurde im BGBl. I S. 2513 veröffentlicht und ist zum 1.1.2008 in Kraft getreten.
Eine gravierende Änderung bezieht sich z.B. auf § 31 a mit den Bestimmungen zu "Verträgen über unbekannte Nutzungsarten". Bislang konnten Autorinnen und Autoren vor dem Jahr 1995 erschienene Publikationen zumeist ohne Zustimmung der jeweiligen Verlage in elektronischer Form im Internet publizieren, da die Nutzungsart "Internet" in den Verlagsverträgen in aller Regel nicht eingeschlossen war. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass der Rechteinhaber - also der Verlag - jetzt auch die Rechte für diese Nutzungsart erhält, sofern der Urheber - also die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler als Autoren - keinen schriftlichen Widerspruch einlegt und der Rechteinhaber noch nicht mit der Nutzung der Publikation im Internet begonnen hat.
Auch nach dem 1.1.2008 können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch das gesamte Jahr 2008 hindurch der Universität ein einfaches Nutzungsrecht einräumen. Der Übergang der Verwertungsrechte an die Verlage wird damit jedoch nicht mehr automatisch unterbunden. Wollen Autoren einen Rechteübergang verhindern, müssen sie daher gegenüber den Verlagen bis zum 31.12.2008 ausdrücklich widersprechen. Unabhängig von der Ausübung eines Widerspruches sind und bleiben Rechteeinräumungen im laufenden Jahr wirksam.
Damit die wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren der Universität Stuttgart Ihre Verwertungsrechte wahren, empfehlen wir Ihnen deshalb,
der Universitätsbibliothek Stuttgart durch Übersendung Ihrer Veröffentlichungsliste unter Einräumung eines einfachen, d.h. nicht ausschließlichen, Nutzungsrechts für die Online-Publikation auf dem Hochschulschriftenserver der Universität Stuttgart die Online-Rechte an den vor 1995 erschienenen Publikationen zu übertragen.
Siehe hierzu das Anschreiben des Rektors der Universität Stuttgart vom 13.11.2007.
Wenn Sie die Universität in dieser Weise unterstützen möchten, senden Sie bitte die folgende Mitteilung formlos an opus@uni-stuttgart.de
Hiermit übertrage ich der Universität Stuttgart ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vom 1.1.1966 bis 31.12.1994 erschienenen Fachpublikationen zur Nutzung auf einem Open Access Server der Universität.
Bitte fügen Sie nach Möglichkeit die Liste der Publikationen an. Die Universitätsbibliothek wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Auch den Verlagen gegenüber sollten entsprechende nicht ausschliessliche Nutzungsrechte eingeräumt werden. Beide Wege ergänzen sich und führen gemeinsam zu einer maximalen Sichtbarkeit der bislang nur gedruckt vorliegenden Publikationen.
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