Theorie

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1987

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Der Eigenständigkeitsanspruch einer wissenschaftlichen Disziplin läßt sich an drei Merkmalen festmachen: an dem durch das Fach im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeitsteilung anerkanntermaßen beanspruchten Gegenstandsbereich; an den fachspezifischen Forschungszielen und den zu ihrer Erreichung eingesetzten Methoden sowie am Vorhandensein eines anerkannten Kanons von Lehrsätzen, die die Untersuchungen der wissenschaftlichen Gemeinschaft auf bestimmte inhaltliche Probleme ausrichten. An diesen Kriterien gemessen, stellt sich die Politikwissenschaft nicht als eine homogene wissenschaftliche Disziplin dar. Am ehesten lässt sich eine Einigung über den Gegenstand der Politikwissenschaft erzielen. Als Politik bezeichnet man denjenigen Teilbereich der Gesellschaft, in dem die für die Gesamtgesellschaft verbindlichen Entscheidungen hergestellt werden.

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