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    Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 16. Oktober 2008 und Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 18. August 2009 und Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 02. März 2010 und Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 16. August 2010
    (2008)
    Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. S. 505) hat der Senat der Universität Stuttgart am 7. Mai 2008 die nachstehende Neufassung der Promotionsordnung beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 16. Oktober 2008, Az.: 7841.170, erteilt. Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 03. Dezember 2008 (GBl. S. 435) hat der Senat der Universität Stuttgart am 22. Juli 2009 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung vom 16. Oktober 2008 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 72/08) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 18. August 2009, Az.: 7841.170, erteilt. Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Universität Stuttgart am 24. Februar 2010 die nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 16. Oktober 2008 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 72/2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. August 2009 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 46/2009), beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 02. März 2010 , Az.: 7841.170, erteilt. Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Universität Stuttgart am 21.07.2010 die nachstehende Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 16. Oktober 2008 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 72/2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 02. März 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 4/2010), beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 16. August 2010, Az.: 7841.170, erteilt.
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    Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 01. September 2011 und Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 16. Juni 2014
    (2011)
    Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. S. 505), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Februar 2011 (GBl. S. 47) hat der Senat der Universität Stuttgart am 29. Juli 2011 die nachstehende Neufassung der Promotionsordnung beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 01. September 2011, Az.: 7841.170, erteilt. Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. 2014 S. 1) hat der Senat der Universität Stuttgart am 12. Februar 2014 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung vom 01. September 2011 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 55/11) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 16. Juni 2014, Az.: 7841.170, erteilt.
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    Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 01. März 2019
    (2019)
    Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2018 (GBl. S. 85) hat der Senat der Universität Stuttgart am 13. Februar 2019 die nachstehende Neufassung der Promotionsordnung beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 01. März 2019, Az.: 7841.170, erteilt.
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    Das Schaffen der Anderen : vom Umgang mit fremdem geistigen Eigentum in Kunst und Wissenschaft
    (2014) Malo, Markus
    Der Vortrag gibt einen kurzen Überblick über die Entstehung des geistigen Eigentums und der Notwendigkeit seines Schutzes in einer marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaft. Dabei liegt der Fokus auf dem Thema des wissenschaftlichen Arbeitens und seinem Umgang mit den geistigen Leistungen anderer.
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    Promotionsordnung der Universität Stuttgart (PromO) vom 26. Mai 2000 und Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 15. September 2003
    (2000)
    Auf Grund von § 54 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 Satz 2 des Universitätsgesetzes hat der Senat der Universität Stuttgart zuletzt am 17. Mai 2000 die nachstehende Neufassung der Promotionsordnung beschlossen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat seine Zustimmung mit Erlass vom 6. April. 2000, Az.: 31-817.8/55 erteilt. Auf Grund von § 54 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 Satz 2 des Universitätsgesetzes hat der Senat der Universität Stuttgart am 11.02.1998, am 17.1.2001, am 14.2.2001 und am 19.06.2002 die nachstehende Satzung zur Änderung der Promotionsordnung vom 26.5.2000 (W.,F.u.K.2000, 588) beschlossen. Der Rektor der Universität Stuttgart hat seine Zustimmung gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 Universitätsgesetz am 01.08.2003 und am 15.09.2003 erteilt (Az.: 7841.170).
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    Projektabschlussbericht zum "Teilvorhaben Korrosionsverhalten" (FKZ 0325497B (MPA) + FKZ 0325497A (DLR)) des Verbundvorhabens "MS-Store - Flüssigsalzspeicher-Testanlage und neue Fluide"
    (2018) Kaesche, Stefanie; Rückle, Dagmar; Bauer, Thomas; Bonk, Alexander
    Ziel des Teilvorhabens „Korrosionsverhalten“ im Verbundprojekt MS-Store - Flüssigsalzspeicher-Testanlage und neue Fluide war es, Anforderungen an die zu verwendenden Werkstoffe, die durch hohe Temperaturen bei Energiespeichern in solarthermischen Kraftwerken auftreten, hinsichtlich des Korrosionsverhaltens zu untersuchen, um die Lebensdauer solcher Kraftwerke zu erhöhen, sowie substantielle wissenschaftliche Ergebnisse in diesem Anwendungsgebiet zu erhalten. Mittels Auslagerungsversuchen bei 560°C wurden die Abtragsraten für verschiedene Stähle in unterschiedlichen Nitratsalzmischungen in Abhängigkeit von der Auslagerungsdauer isotherm und zyklisch bestimmt. Im Anschluss wurden mittels diverser elektronenmikroskopischer und röntgenografischer Untersuchungsmethoden (FIB, REM, EDX; TEM; XRD) die Oxidschichtentwicklung und -beschaffenheit, die Phasenzusammensetzung der Oxidschicht, die Gefügestruktur des Grundwerkstoffs, sowie der erfolgte korrosive Angriff analysiert. Mittels elektrochemischer Prüfmethoden (OCP, IE, EIS) wurde das Korrosionsverhalten der Stähle in-situ bei Temperaturen zwischen 410 und 560°C und in Abhängigkeit der Reinheit der Salzschmelze analysiert, sowie die Stabilität der Oxidschichten evaluiert. Es zeigte sich eine eindeutige Überlegenheit der Korrosionsbeständigkeit der untersuchten Cr,Ni-Stähle gegenüber des hochwarmfesten Cr-Stahls, speziell in Salzschmelzen die Chloridgehalte ab 0,5 Gew.-% aufweisen. Weiterhin ließ sich eine eindeutige Abhängigkeit des Korrosionsverhaltens von der gewählten Temperatur nachweisen; die Beständigkeit ist bei 410°C deutlich höher, als bei 560°C. Die mehrlagigen Oxidschichten bestehen aus Cr,Fe-Mischoxiden, sowie reinen Cr-/Fe-Oxiden. Sie weisen eine hohe Porosität, sowie eine schlechte Haftung auf dem Grundmaterial auf. Nach langer Auslagerung entstehen zusätzlich Na,Fe-reiche Oxide. Im Grundmaterial bildeten sich durch Stickstoffeintrag aus der Salzschmelze an den Korngrenzen oder auch im kompletten Gefüge Gefügeveränderungen, in Form von Cr-Nitriden. Neuartige elektrochemische Untersuchungen in Nitratsalzschmelzen bei hohen Temperaturen wurden mittels elektrochemischer Impedanzspektroskopie (EIS) durchgeführt. Dabei wurde die Abhängigkeit des Korrosionsverhaltens von Temperatur, Salzreinheit und Beschaffenheit und Stabilität der Oxidschichten ermittelt. EIS eignet sich sehr gut, um schnell fundierte Aussagen über ein vorliegendes Korrosionssystem zu treffen und kann auch in anderen Schmelzen, sowie anderen Werkstoffen oder Parametern eingesetzt werden. Die quantitative Auswertung dieser Messmethode ist sehr komplex und benötigt anwendungsbasierte Weiterentwicklung. Dennoch konnte das Auftreten des Breakaway-Effektes mittels dieser Methodik bestätigt werden. Außerdem wurde die Tendenz von Chrom zur Lösung in der Salzschmelze festgestellt, sowie Änderungen im Nitrat/Nitrit-Verhältnis, bedingt durch Zersetzungsreaktionen der Salzschmelze beobachtet. Diese Effekte können zu veränderten Eigenschaften der Schmelze hinsichtlich ihrer Wärmespeicherkapazität, ihrer generellen Stabilität und ihrer Korrosivität führen. Die im Verlauf des Teilvorhabens gewonnenen Erkenntnisse erweitern den bisher in der Fachliteratur präsentierten Kenntnisstand des Korrosionsverhaltens von anwendungsrelevanten Stählen in Nitratsalzschmelzen deutlich. Sie ermöglichen eine gezielte Materialauswahl für Planer und Konstrukteure von solarthermischen Kraftwerken.
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    Eine ARCHE zur Rettung digitalen Kulturguts : Schlußbericht zum Verbundprojekt ARCHE "Entwicklung eines Farbmikrofilm-Laserbelichters zur Langzeitarchivierung digitaler bzw. digitalisierter Dokumente", Teilvorhaben "Entwicklung eines durchgehenden Workflow für die Erstellung von Farbmikrofilmen"; Laufzeit: März 2004 bis September 2006; Förderprogramm: InnoNet des BMWi; Förderkennzeichen: 16IN0271
    (2007) Wendel, Klaus; Schwitin, Wladimir; Landesarchiv Baden-Württemberg
    Das Verbundprojekt ARCHE war ein durch das Fraunhofer-Institut für Physikalische Messtechnik IPM in Freiburg geleitetes Gemeinschaftsunternehmen der Universitätsbibliothek Stuttgart, des Landesarchivs Baden-Württemberg, der Firma MicroArchive Systems GmbH und weiteren Industriepartnern. Es wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit über das Programm 'Förderung von innovativen Netzwerken' - InnoNet gefördert. Im Rahmen des ARCHE-Projektes wurde vom Fraunhofer Institut für Physikalische Messtechnik ein Laserbelichter entwickelt, welcher es erlaubt, digitale Bilddaten mit sehr hoher Genauigkeit und Farbtreue auf alterungsbeständigem Farbmikrofilm zu speichern. Zielstellung des Teilprojektes der Universitätsbibliothek Stuttgart und des Landesarchivs Baden-Württemberg war die Entwicklung eines Workflow und der dazugehörigen technischen Lösung für die Ausbelichtung digitaler Dokumente auf Farbmikrofilm. Die Daten werden dabei in einer für den Mikrofilm optimierten Form aufbereitet, so daß zukünftige Redigitalisierungsprozesse möglichst automatisiert und fehlerfrei die analog gespeicherten Informationen zurücklesen können. Unterstützt werden dadurch Fachaufgaben wie die Bestandserhaltung, die verbesserte Nutzung durch retrospektive Digitalisierung und die Langzeitarchivierung digitaler Dokumente durch Konversion. Es wurde der Prototyp einer Software entwickelt, welche digitale Bild- und Metadaten in einem analogen Format kombiniert. Zusätzlich leistete das Stuttgarter ARCHE-Team mit umfangreichen Digitalisierungsarbeiten einen wichtigen Beitrag zur Informationssicherung. In den Räumen des Ludwigsburger Instituts für Erhaltung wurden ca. 1,2 TByte Daten aus ca. 6000 Vorlagen gewonnen, welche von Einrichtungen des Landesarchivs (Hauptstaatsarchiv Stuttgart; Staatsarchiv Ludwigsburg; Generallandesarchiv Karlsruhe) und Einrichtungen der Universität Stuttgart (Universitätsbibliothek; Universitätsarchiv; Institut für Leichtbau, Entwerfen und Konstruieren) zur Verfügung gestellt wurden. Anschließend wurden die Daten erfolgreich auf Ilfachrome-Farbmikrofilm gesichert.
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    Habilitationsordnung der Universität Stuttgart vom 6. September 2006 und Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung der Universität Stuttgart vom 1. März 2010
    (2006)
    Auf Grund von § 39 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Universität Stuttgart am 26. Juli 2006 die nachfolgende Habilitationsordnung der Universität Stuttgart beschlossen. Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Habilitationsordnung am 6. September 2006, Az.: 7843.170, gemäß § 39 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) zugestimmt. Auf Grund von § 39 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Universität Stuttgart am 24. Februar 2010 die nachfolgende Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung der Universität Stuttgart vom 6. September 2006 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart Nr. 175 vom 29. September 2006) beschlossen. Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Änderungssatzung am 1. März 2010, Az.: 7843.170, gemäß § 39 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) zugestimmt.
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    Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 22. Februar 2016
    (2016)
    Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2014 (GBl. S. 99) hat der Senat der Universität Stuttgart am 20. Januar 2016 die nachstehende Neufassung der Promotionsordnung beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 22. Februar 2016, Az.: 7841.170, erteilt.