Holzstaub : ein neuer Gefahrenstoff
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Durch die Einstufung von Holzstäuben als krebserzeugende Arbeitsstoffe in die MAK-Werte-Liste ergeben sich sowohl für die Hersteller als auch für die Betreiber von Holzbearbeitungsmaschinen deutlich gestiegene Anforderungen hinsichtlich der Staubreinhaltung. Neben konstruktiv-technischen sowie arbeitsorganisatorischen Maßnahmen verursachen die neu geltenden gesetzlichen Vorschriften insbesondere bei den holzbe- und -verarbeitenden Betrieben beträchtliche finanzielle Belastungen. Durch Einsatz staubgeprüfter Holzbearbeitungsmaschinen mit einer effektiven Späneerfassung und einer korrekten Handhabung dieser Maschinen kann bei den weitaus meisten Arbeitsplätzen der derzeit gültige Staubgrenzwert eingehalten werden. Da die Einstufung von Holzstäuben als Gefahrstoffe erfolgte , ohne daß der kanzerogene Mechanismus, der für die Entstehung von Nasentumoren verantwortlich ist bekannt ist, hält die Diskussion um das tatsächliche Gefährdungspotential von Holzstäuben nach wie vor an.