Rechtstatsachenforschung im Bereich des Marketing

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1982

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Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre weisen zahlreiche Übereinstimmungen im Objektbereich auf. Der folgende Beitrag ist exemplarisch zu verstehen. An Hand einer konkreten Fragestellung, die sowohl die Marketing- als auch die Rechtswissenschaft beschäftigt, nämlich der Problematik des Direktvertriebs an den Konsumenten, des Direktmarketing, sollen die Gefahren einzeldisziplinärer Forschung aufgezeigt werden.

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