Lizenzbedingungen für die Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver der Universität Stuttgart 1. Rechtseinräumung an die Universität Stuttgart Der Urheber/die Urheberin räumt der Universität Stuttgart zeitlich und räumlich unbeschränkt und unwiderruflich das einfache Recht ein, a) das Dokument einschließlich der Metadaten öffentlich zugänglich zu machen, auf dem Dokumentenserver der Universität Stuttgart zu archivieren und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen zu erstellen, insbesondere das Dokument einschließlich der Metadaten in ihrem Langzeitarchiv und in elektronischen Datenbanken zu speichern und mittels digitaler oder anderweitiger Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern zur Verfügung zu stellen und zwar unter Einschluss sämtlicher Übertragungswege (Kabel, Funk, Satellit, etc.) und Protokolle (TCP/IP, http, WAP, HTML, XML, etc.) sowie b) das Dokument bei Bedarf (z.B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugänglichkeit oder Erschließung) in andere elektronische und physische Formate zu überführen. Der urheberrechtliche Schutz bleibt durch diese Lizenz unberührt. Mit dem Hochladen des Dokuments ist kein rechtlich verbindlicher Anspruch auf die Bereitstellung oder Archivierung verbunden. 2. Rechteübertragung an Dritte Die Universität Stuttgart kann die nach Ziffer 1 eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) im Rahmen der Pflichtabgabe nach dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek und die fachspezifischen Bibliotheken mit einem nationalen Sammelauftrag übertragen und an diese einfache Nutzungsrechte nach Ziffer 1 vergeben, ohne dass es hierzu der gesonderten Zustimmung des Urhebers/der Urheberin bedarf. Der Urheber/die Urheberin räumt der Universität Stuttgart im Rahmen der Rechtseinräumung gemäß Ziffer 1 außerdem das Recht ein, die Metadaten des Dokuments unentgeltlich anderen Datenbanken zur Verfügung zu stellen. 3. Garantieerklärung, Haftungsfreistellung Der Urheber/die Urheberin sichert zu, dass er/sie über die mit den Ziffern 1 und 2 eingeräumten Rechte verfügt und mit der Bereitstellung seines/ihres Dokuments und jedes Bestandteils dieses Dokuments (z.B. Abbildungen) keine Rechte Dritter (z.B. Miturheber, Co-Autoren, Verlage, Verwertungsgesellschaften, Drittmittelgeber, andere Dritte) verletzt werden. Der Urheber/die Urheberin stellt die Universität Stuttgart von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Rahmen der Verwertungen nach den Ziffern 1 und 2 gegen die Universität Stuttgart geltend gemacht werden. Die Universität Stuttgart ist berechtigt, den Zugriff auf ein Dokument zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen. 4. Dissertationen, Habilitationen und andere Qualifikationsarbeiten Handelt es sich bei dem Dokument um eine Qualifikationsarbeit (Dissertation, Habilitation, Master-, Bachelor-, Diplomarbeit, etc.) an der Universität Stuttgart, so versichert der Urheber/die Urheberin, dass die bereitgestellte elektronische Fassung der Qualifikationsarbeit mit der von der Universität Stuttgart nach Maßgabe der einschlägigen Prüfungsordnung angenommenen bzw. bewerteten Originalfassung der Qualifikationsarbeit in Form und Inhalt übereinstimmt und eventuell notwendige Zustimmungen zur Veröffentlichung der Qualifikationsarbeit (z.B. bei Dissertationen, Qualifikationsarbeiten, die Erfindungen oder geschütztes Know-how enthalten) vorliegen.