Arnold, Ulli2015-06-092016-03-312015-06-092016-03-311993433692219http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:93-opus-100438http://elib.uni-stuttgart.de/handle/11682/5688http://dx.doi.org/10.18419/opus-5671Die Entscheidung für einen gemeinsamen Binnenmarkt der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft hat zum Ziel, Wettbewerbskräfte zu stimulieren, um damit letztlich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im EG-Bereich für eine internationale Konkurrenz zu verbessern. Der sogenannte Cecchini-Bericht versuchte, die ökonomischen Effekte offener Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten zu prognostizieren und zu quantifizieren. Der politische Handlungsbedarf in diesem Zusammenhang hat inzwischen zu verschiedenen EG-Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen geführt. Bezogen auf den Beschaffungsbereich bzw. die Einkaufstätigkeiten von Unternehmen spielen EG-spezifische rechtliche Rahmenbedingungen vor allem in drei Bereichen eine Rolle: - Akquisition von Lieferanten, - Austauschbeziehungen, - vertragliche Regelungen. Nachfolgend soll nun untersucht werden, in welchem Umfang diese Gestaltungsbereiche durch EG-Recht beeinflußt werden.deinfo:eu-repo/semantics/openAccessEuropäische Gemeinschaften , Richtlinie , Beschaffung330BeschaffungbookPart