Bitte benutzen Sie diese Kennung, um auf die Ressource zu verweisen: http://dx.doi.org/10.18419/opus-12898
Autor(en): Englmann, Frank C.
Jessen, Robin
Bätz, Benjamin
Becker, Susanne
Calisse, Frank
Isaak, Niklas
Jäger, Philipp
Meier, Antonia-Sofie
Moch, Tiara
Ogbamicael, Yonas
Titel: Ersatz von (ausgewählten) Sozialleistungen und -abgaben in Deutschland durch ein bedingungsloses Grundeinkommen und ein reformiertes Einkommensteuersystem
Erscheinungsdatum: 2023
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Seiten: 180
URI: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:93-opus-ds-129179
http://elib.uni-stuttgart.de/handle/11682/12917
http://dx.doi.org/10.18419/opus-12898
Zusammenfassung: Im Rahmen eines Drittmittelprojekts gingen Forschende des IVR der Frage nach, wie auf gesamtwirtschaftlicher Ebene ein BGE finanziert werden kann. In Kooperation mit dem RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung betrachteten die Forschenden verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten eines BGE und evaluierten verschiedene Szenarien zu seiner Finanzierung. Folgende Rahmenbedingungungen waren bei der Studie gesetzt: Es sollte ein Modell entwickelt werden, das darauf basiert, dass statt aller bisherigen Sozialleistungen, die nicht auf der Höhe des zuvor erzielten Einkommens basieren, wie Grundsicherung, Kindergeld, etc. nur noch ein BGE ausbezahlt wird. Dieses BGE wiederum sollte aus der Einkommensteuer aufgebracht werden, die damit auch die Sozialabgaben sowohl der Arbeitnehmer*innen als auch der Arbeitgeber*innen abdecken muss. Sonstige Steuern und Ausgaben des Staates sollten unverändert bleiben. Zudem sollte diese Sozialstaatsreform so ausgestaltet sein, dass sich möglichst geringe Auswirkungen auf die Einkommensverteilung in Deutschland ergeben. Außerdem wurde angenommen, dass durch das BGE keine Verhaltensänderungen in der Bevölkerung auftreten, d.h. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verändern ihre Arbeitszeit infolge der Einführung des BGE nicht. Wäre eine solche Ausgestaltung des BGE möglich, würde dies eine deutliche Vereinfachung des bisherigen Sozialstaats darstellen. In diesem Falle gäbe es neben dem BGE praktisch keine weiteren Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Die mit diesen Sozialleistungen verbundenen aufwendigen Anträge und Einzelfallprüfungen könnten künftig entfallen. Letztlich stellte sich jedoch heraus, dass eine Abschaffung aller Sozialleistungen inkl. der Sozialversicherungen verfassungsrechtlich nicht möglich ist. So kann beispielsweise die Gesetzliche Rentenversicherung nicht abgeschafft und die durch die Abschaffung frei werdenden Mittel für ein BGE eingesetzt werden, da in der Gesetzlichen Rentenversicherung individuelle Anwartschaften der Versicherten erworben werden. Dies steht etlichen Vorschlägen in der Literatur entgegen, die zur Finanzierung eines BGE das komplette Sozialbudget heranziehen wollen. Daher konnten im Rahmen dieser Studie nur begrenzte Einsparpotentiale aus den bisherigen Sozialleistungen identifiziert werden. Unter anderem wurden die Arbeitnehmer*innenbeiträge zur Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, das Kindergeld, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG2) sowie das Elterngeld zur Finanzierung eines BGE herangezogen. Die restlichen Sozialversicherungen mit ihren Beitragssystemen blieben gegenüber dem Status quo unverändert. In der Studie wurden insgesamt 4 Ausgestaltungsformen eines BGE (Szenarien) in einer Basisvariante und einer Alternativvariante berechnet. (Siehe Tabelle 6.1 im Forschungsbericht.) Die Basisvariante stellt im Wesenltichen einen in der Literatur häufig diskutierten Vorschlag dar. Erwachsene erhalten ein BGE von 1000 Euro pro Monat und Kinder in Höhe von 500 Euro. Die Szenarien 1a-4a unterscheiden sich in unterschiedlichen Einkommensteuertarifen, die benötigt werden, um auf staatlicher Ebene das BGE zu finanzieren. Die Alternativvarianten betrachten jeweils ein BGE, welches vom Haushaltskontext (ein Mehrpersonenhaushalt erhält weniger BGE als die enstprechende Anzahl an Single-Haushalten) und vom Mietniveau des Wohnortes abhängt. Das BGE für einen Erwachsenen würde bei dieser Ausgestaltung 586-1222 Euro betragen, für Kinder 466-842 (abhängig von der Anzahl an Personen und des Wohnortes). Diese Szenarien 1b-4b verwenden dabei die gleichen Steuersätze wie die Szenarien 1a-4a. Wird bei der Höhe des BGE der Haushaltskontext nicht berücksichtigt, findet eine Umverteilung von kinderarmen Haushalten zu kinderreichen statt. Diese Umverteilungswirkungen können bei einer Berücksichtigung des Hauhaltskontextes deutlich reduziert werden. Die geringsten Auswirkungen treten im Szenario 3b auf, d.h. wenn sowohl der Haushaltskontext als auch das Mietniveau in die Höhe des BGE einfließen. Der zugehörige Einkommenssteuersatz beträgt in diesem Szenario 70% für ein zu versteuerndes Einkommen bis 22.480 Euro und 48% für höhere Einkommen. Der Grundfreibetrag wurde wie in allen Szenarien abgeschafft. Alle Szenarien zeigen, dass der Einkommensteuersatz stark steigen muss, um das BGE zu finanzieren.
Enthalten in den Sammlungen:10 Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Dateien zu dieser Ressource:
Datei Beschreibung GrößeFormat 
Gutachten_BGE.pdf13,6 MBAdobe PDFÖffnen/Anzeigen


Alle Ressourcen in diesem Repositorium sind urheberrechtlich geschützt.