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Autor(en): Mazouz, Nadia
Titel: Aspekte einer deliberativen Theorie des Guten und Gerechten
Sonstige Titel: Aspects of a deliberative theory of justice and the good
Erscheinungsdatum: 2009
Dokumentart: Dissertation
URI: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:93-opus-48196
http://elib.uni-stuttgart.de/handle/11682/5348
http://dx.doi.org/10.18419/opus-5331
Zusammenfassung: Die Unterscheidung des Guten und Gerechten sowie die Vorrangstellung des Gerechten vor dem Guten werden für eine Kantische Ethik als unumgänglich angesehen. Die Frage nach der genauen Bestimmung der Unterscheidung sowie der Vorrangrelation hat weite Teile der praktischen und politischen Philosophie in den letzten Jahrzehnten stark geprägt. Vereinfachend werden oft Theorien, die eine Priorität des Gerechten vor dem Guten behaupten, als "liberal" bezeichnet. Denn als begründungsbedürftig und begründungspflichtig werden "nur" diejenigen Verpflichtungen angesehen, welche Interaktionen von Personen untereinander regulieren; das gute Leben des Einzelnen ist weder allgemein begründungsfähig noch begründungspflichtig. Klassisch liberale Theorien nehmen eine Sortierung von Belangen vor in solche, die das eigene Leben betreffen, und solche, die das Zusammenleben (in bestimmter Weise) betreffen. Bezweifelt wird vielfach, dass diese Sortierung überhaupt allgemein vorzunehmen möglich ist. Weiterhin wird moniert, die Bedeutung von Gerechtigkeit sei nicht angemessen wiedergegeben in einer Theorie, die sie unabhängig vom Guten inhaltlich festlegt; gerade weil und insofern ein Gutes geschützt wird, sei Gerechtigkeit der prioritäre praktische Beurteilungsgesichtspunkt. Theorien, die das Gerechte als Teil des Guten begreifen sind nicht so einfach unter einen Begriff zu subsumieren: denn sie argumentieren sehr verschieden gegen die Möglichkeit der Unterscheidung und/oder die behauptete Priorität und werden unter ganz verschiedenen Titeln geführt wie Essentialismus, Kontextualismus, Kommunitarismus usw. Eine wichtige diese Theorien einigende These ist, dass Gerechtigkeit in Verschränkung mit dem Guten allererst ihre Bedeutung erhält. Als politische Philosophien sind sie in Gestalt republikanischer Theorien, die gemeinsame Prozesse der Meinungs- und Willensbildung zentral vorsehen, wichtige Gegenspieler liberaler Theorien. Die gegenwärtig neu entwickelten deliberativen Theorien der Gerechtigkeit, wie ich sie nenne, haben einen Ausweg aus dieser Lage versucht zu explizieren: Sie sind liberal, indem sie die Unterscheidungs- und Vorrangthese vertreten; sie vertreten zugleich aber die Verschränkungsthese, mithin die These, dass das Gerechte auf das Gute zu beziehen ist, um prioritäre Gerechtigkeitsurteile allererst zu gewinnen. Auch sind sie in unterschiedlicher Weise auf Prozesse der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung ausgerichtet, sind demnach auch republikanisch. Deliberative Theorien der Gerechtigkeit begreifen die Richtigkeit moralischer Urteile, auch Urteile der Gerechtigkeit, vermittels ihrer vernünftigen Akzeptabilität, in Gestalt vernünftiger Zustimmung oder eines vernünftigen Konsenses. Als Vertreter deliberativer Theorien werden in diesem Text analysiert die Autoren John Rawls, Thomas Scanlon und Jürgen Habermas, da sie breit angelegte Theorien vorgelegt haben, die wesentliche Alternativen solcher Ansätze abmessen. Zudem haben sie methodisch ausgefeilte Deliberationsmodelle entwickelt, die es ermöglichen, vernünftige Akzeptabilität auszubuchstabieren: Rawls mit seinem Überlegungsgleichgewichtsmodell, Scanlon mit seiner Konzeption substanzieller Gründe und Habermas mit seinem Diskursmodell. Wie genau ein kantisches, liberales, Gerechtigkeitsverständnis auszubuchstabieren ist, ist unter den genannten Autoren deliberativer Theorien der Gerechtigkeit strittig. Einig sind sie darin, das Gute und das Gerechte begrifflich voneinander unabhängig zu bestimmen, inhaltlich aber miteinander zu verschränken; einig sind sie mithin in einem bestimmten Modell der Scheidung und zugleich Verschränkung des Guten und Gerechten. Nicht aber darin, wie genau dieses Modell zu explizieren ist. Rawls, Scanlon und Habermas haben je bestimmte Modelle der Gut/Gerecht-Unterscheidung entwickelt. Das prominenteste ist sicherlich das Komplementaritätsmodell, bei dem das Gute die Hinsicht der Gerechtigkeit bildet (Rawls). Das Integrationsmodell sieht vor, diejenigen Aspekte des guten Lebens in die Gerechtigkeit einzuschreiben, die allgemein begründbar sind (Habermas). Ein Modell, das das Verhältnis als offene Komplemente fasst (Scanlon), verneint, dass das gute Leben für die Zwecke der inhaltlichen Bestimmung von Gerechtigkeit einheitlich konzipiert werden kann. Die Ansätze von Rawls, Habermas und Scanlon stellen den Versuch dar, entgegen der klassischen Alternative, entweder das Gute gänzlich unberücksichtigt zu lassen oder das Gerechte darin zu integrieren, das Gute mit dem Gerechten zu verschränken und doch die Vorrangstellung des Gerechten zu sichern, mithin die klasssich liberale Moralarchitektonik beizubehalten. Dass diese Vorhaben in bestimmten Hinsichten deren zentrale Ansprüche verfehlen, wird durch eine jeweils interne Kritik gezeigt. Ziel ist zu zeigen, dass der "Möglichkeitsraum" alternativer moralphilosophischer Positionen, der durch diese Autoren aufgemacht wird, in charakteristischer Weise eingeschränkt ist.
The distinction between the good and the right as well as the priority of the right over the good are seen as unavoidable for Kantian ethics. Questions concerning modelling this distinction and this priority relation had a strong influence on many aspects of practical and political philosophy over the last decades. Simplistically, theories that claim a priority of the right (aka the just) over the good are often called "liberal". That is because "only" obligations that regulate interactions of persons are regarded as being capable of, and as requiring, a justification. Individuals' good life is seen as neither generally capable of nor requiring a justification. A liberal understanding of justice, it seems, depends strongly on the distinction between what each individual is responsible for and what society or - more narrowly - state institutions are responsible for. Occasionally justice is further restricted to that part of ethics which can be enforced by state institutions (and thus becomes the normative part of law). Theories that understand the right as a part of the good and deny the independent determination of contents or of reasons (or both) are not so easily subsumed under one concept, for they argue very diversely against the possibility of the distinction and/or the claimed priority and are to be found under quite different titles like Essentialism, Contextualism, Communitarianism etc. In political philosophy the interesting alternatives to liberalism are the republican theories that emphasise processes of collective formation of will and opinion. Current deliberative theories of justice that are derived in a Kantian spirit are liberal in that they espouse the distinction and priority thesis in one version or the other. But they are also republican in that they affirm the entanglement of the good and the just. In this work, I analyse three central approaches to the development of a deliberative theory of justice - the approaches of Rawls, Scanlon and Habermas -and I show that they cover considerable alternatives of such theories. Different models of the good/right distinction are distinguished, analyzed and attributed to these authors. The perhaps most prominent such model is the "complementarity model" in which justice draws the limits and the good shows the point (Rawls). The "integration model", on the other hand, models the relation by only integrating into justice those aspects of the good life that are universally justifyable (Habermas). The "open model" leaves the relationship open to a large extent (Scanlon): The good life cannot be conceptualised uniformly for the purpose of determining the content of justice; a theory of the good is neither possible nor necessary. The aim of this work is to show how the spectrum of possible deliberative theories looks like, to discuss its range and to identify its reductionisms that prevent them from being fully deliberative.
Enthalten in den Sammlungen:09 Philosophisch-historische Fakultät

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