Einleitung: Probleme einer Ethik institutionellen Handelns
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0ntologisch war "Institution" als funktionales Korrespondant zum Instinkt gefaßt, das die Aufgabe hat, die Subjektivität des Menschen zu stabilisieren, ihn entscheidungsmäßig zu entlasten und somit überlebensfähig zu machen. Genetisch wurden Institutionen als Resultate das allmählichen Herausbildens von Handlungsgewohnheiten betrachtet, bis unter ihrem Begriff "jede Verfestigung und Verselbständigung unseres handelnden Verkehrs mit der Außenwelt und mit den Anderen, die geeignet ist, unserem Verhalten einen verpflichtenden Außenhalt zu geben" gefaßt werden kann. Indem durch die Institutionen Handlungsmotive und Handlungszwecke voneinander entkoppelt werden, kann Subjektivierung als deren erneute Verbindung allerst möglich werden, und an die Stelle bloßer Erlebniswerte die Zweckrationalität treten. Ihre stabilisierende Funktion erfüllen Institutionen am besten, wenn ihre Wirkung latent bleibt, und ihre Verbindlichkeit nicht durch ein reflektierendes Bewußtsein, das den "Selbstwert" der Handlungen in Institutionen in Frage stellt, relativiert wird.