Browsing by Author "Azuma-Dicke, Norbert H."
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Item Open Access Zweitbeste (Second-best) Instrumente der deutschen Politik zur Reduktion von CO 2 : Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien(2005) Azuma-Dicke, Norbert H.; Franke, Siegfried F. (Prof. Dr. )Ziel der Arbeit ist eine Bewertung der deutschen Politik der Vermeidung von CO2-Emissionen. Zur Bewertung werden sowohl die Kriterien herangezogen, die in der Konvention zum Klimawandel der Vereinten Nationen (UN) aufgestellt wurden als auch die Kriterien der Umwelttheorie für einen kostenminimale Emissionsvermeidung (Teil I). In einem empirischen Teil (II) werden die absoluten und relativen Kosten ausgewählter Instrumente der deutschen Vermeidungspolitik ermittelt. Im ersten Teil (I) der Arbeit wird zunächst dargestellt, welche Probleme CO2-Emissionen zugeschrieben werden, was als Ursache der Emissionen angenommen wird und welche weltweiten Lösungen zur Vermeidung der Emissionen vereinbart wurden. Im einzelnen werden die in der Konvention der UN zum Klimawandel und den nachfolgenden Klimakonferenzen der UN aufgestellten Ziele einer globalen Klimapolitik beschrieben. Diesen Zielen werden die von der Europäischen Union (EU) und von Deutschland erklärten Ziele gegenübergestellt. Im weiteren werden die Ziele dann als gegeben betrachtet und es geht nur noch um die Analyse der Instrumente der Emissionsvermeidung. Aus der Theorie der Umweltökonomik werden die Allokationseffekte und die dynamischen Wirkungen von First-best und Second-best Steuerungsinstrumente vorgestellt, Weltmarkteffekte der Emissionsvermeidung großer Länder diskutiert, Anpassungskosten und Verteilungswirkungen analysiert und Grenzen der Instrumente aufgezeigt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gerichtet, wie sich die Rangfolge der Vorteilhaftigkeit von Instrumenten ändert, wenn Unvollkommenheiten - Marktunvollkommenheiten sowie politische Unvollkommenheiten – berücksichtigt werden. Die theoretischen Befunde dienen als Referenzrahmen für die Bewertung der Vermeidungsinstrumente, die die Konvention der UN zum Klimawandel vorsieht. Auch werden sie für die Bewertung der Instrumente herangezogen, die von der Europäischen Union und von Deutschland durchgeführt oder geplant werden. Es wird gezeigt, daß die Instrumente der UN recht gut mit den von der First-best Theorie aufgestellten Normen vereinbar sind. Dagegen gibt es eine große Diskrepanz der europäischen und deutschen Instrumente zu den First-best Instrumenten der Umwelttheorie und damit auch zu den Völkerrechtsnormen. Bemerkenswert ist, daß die europäische und die deutsche Klimapolitik nur auf die Ziele der Konvention der UN und der nachfolgenden Konferenzen zum Klimawandel bezogen wird, nicht aber auch auf das Wirtschaftlichkeitskriterium der Konvention für die Instrumentenwahl. Im Teil II der Arbeit werden zwei ausgewählte Instrumente der Klimapolitik Deutschlands untersucht: zum einen das Programm zur Förderung von erneuerbaren Energien, welches insbesondere im Interesse des Klima-, Natur und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung verfolgt, neben dem Klimaschutzziel aber auch die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fördern und einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen leisten soll. Zum anderen das Programm zur Förderung der Energieeffizienz im Raumwärmemarkt. Von beiden Programmen werden signifikante Beiträge zur Reduktion von CO2-Emissionen erwartet. Das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien soll zur Emissionsreduktion bis zum Jahr 2010 einen Beitrag von rund 10 Mio. Tonnen, leisten. Die Untersuchung ergab, daß das Programm durchschnittliche Grenzvermeidungskosten in Höhe von rund 95 € je Tonne CO2 (2003) verursacht; diese Kosten werden voraussichtlich bei Realisierung der Mengenziele der Bundesregierung bis zum Jahr 2010 steigen. Das Instrument weist intra- und intersektorale Ineffizienzen auf: - Die Grenzvermeidungskosten könnten niedriger sein, wenn für alle Erzeugungstechniken von Strom aus erneuerbaren Energien gleich hohe Mindestpreise – und nicht nach Techniken differenzierte Preise - festsetzen würde. Das Kriterium der Allokationseffizienz, wonach die Grenzvermeidungskosten bei jeder Quelle, hier Erzeugungstechnik, gleich sein müssen, wird nicht erfüllt. - Da die Bundesregierung de facto ein Mengenziel für die Nutzung erneuerbarer Energien vorgibt, ist das benutzte Instrument der Mindestpreisgarantie nicht zweckrational. Das zu einem Mengenziel passende Instrument ist die Ankaufspflicht für eine definierte Menge (Quote), mit dem sich das gesetzte (Mengen-) Ziel effizienter erreichen lassen würde. Von den untersuchten Alternativen der Mengesteuerung ist dem Ausschreibungsmodell der Vorzug zu geben. Mit ihm könnte das Erzeugungsziel mit dem geringsten Mittelaufwand erreicht werden. Wenn die beobachteten intrasektoralen Ineffizienzen vermieden würden, könnten die Vermeidungskosten des Programm zur Förderung erneuerbaren Energien niedriger sein. Das Programm zur Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden bedient sich des Instruments des Gebots bezüglich des Energieverbrauch bei der Nutzung von Gebäuden, z.B. durch Vorschreiben der Wärmedämmung der Gebäude. Der Gesetzgeber hat die Gebote (Standards) im Zeitablauf verschärft. Die Untersuchung zeigt, daß die jüngste Verschärfung der Energieverbrauchshöchstwerte - gegenüber der alten Wärmeschutzverordnung - nicht zu Mehrkosten für Investoren geführt hat. Der Grund hierfür besteht in der Verfügbarkeit effizienterer Dämmstoffe, verbesserter Heizkessel sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Bereits eine einzelwirtschaftliche Kostenminimierung führte bei Annahme vollständiger Information zu Verbrauchswerten von Gebäudes, die unter denen der Energieeinsparverordnung lägen; insoweit wäre der Energieeffizienzstandard redundant. Betrachtet man die neue Verordnung jedoch als ein Instrument zur Überwindung von Informationsdefiziten unvollständig informierter Investoren oder als Instrument zur Beschleunigung von Anpassungsprozessen, so hat die Verordnung doch Verhaltensänderungen zur Folge. Diese ergeben bei Neubauten mit einer bestimmtem Gebäudegeometrie (kompakte Bauweise) negative Grenzvermeidungskosten; für offene Bauweisen wurden positive, wenn auch geringe Vermeidungskosten ermittelt. Der Vergleich von Standards, die Höchstwerte auf den Primärenergieverbrauch je m² eines Gebäudes oder Höchstwerte für die Emissionen vorschreiben, mit einer Emissionssteuer im Gebäudesektor ergab, daß die aus den Standards resultierenden Grenzkosten der Vermeidung insbesondere von der Gebäudegeometrie sowie dem eingesetzten Energieträger abhängig sind. Demgegenüber würde sich bei einer CO2-Steuer im Gebäudesektor Gleichheit der Vermeidungskosten unabhängig vom eingesetzten Energieträger oder von der Gebäudegeometrie einstellen. Bezüglich der untersuchten nationalen Instrumente Deutschlands ergibt sich somit eine große Spanne der Vermeidungskosten. Während die Emissionsminderung im Gebäudesektor mit Nettoerträgen verbunden ist, verursacht sie im Bereich der erneuerbaren Energien hohe Kosten. Auch bei den anderen 62 Instrumenten des nationalen Klimaschutzprogramms ist zu vermuten, daß die Vermeidungskosten nicht gleich hoch sind. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit in der Emissionsvermeidung verlangt aber eine Auswahl der kostengünstigsten Maßnahmen. Befolgte man dies, so müßte die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für den Klimaschutz aufgegeben werden müssen, zum Beispiel zugunsten des beschlossenen europaweiten Emissionsrechtshandels. Der gesamte Mittelaufwand für die Förderung der erneuerbaren Energien im Jahre 2003 in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro würde ausreichen, um bei einem erwarteten Preis für ein europäisches Emissionszertifikat in Höhe von rund 14 Euro gehandelte Rechte für Emissionen in Höhe von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2 zu erwerben. Diese Menge erreichte beinahe das Reduktionsziel von 213 Millionen Tonnen CO2, das nach einem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls anzustreben wäre. Wenn das Wirtschaftlichkeitsgebot der Konvention der UN zum Klimawandel beachtet würde und neben einem weltweiten Zertifikatshandel die flexiblen Instrumente - in Form des Clean Development Mechanism (CDM) oder Joint Implementation (JI) - genutzt würden, so könnte dieses Reduktionsziel mit noch geringeren Kosten erreicht werden. Anders gewendet: Deutschland könnte bei unverändertem Ressourceneinsatz seinen Beitrag zur weltweiten Reduktion von CO2 Emissionen um ein Vielfaches steigern. Der wissenschaftlichen Klarheit halber sei aber erwähnt, daß für die anderen oben erwähnten Ziele des EEG es geboten erscheinen mag, dieses weiterhin zu nutzen.