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Browsing by Author "Hubig, Christoph (Prof. Dr. phil.)"

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    Arbeiten, Handeln, Wissen: Tätigkeitstheoretische Untersuchungen zu einem dialektischen Arbeitsbegriff
    (2010) Müller, Jan; Hubig, Christoph (Prof. Dr. phil.)
    Das Ziel der Studie ist es, die Funktion der Verwendung der Ausdrücke ‚arbeiten’ und ‚Arbeit’ und ihr logisches Verhältnis zu den Begriffen des Handelns und der Tätigkeit zu klären. Motiviert ist diese Untersuchung durch die sozialwissenschaftlichen und öffentlichen Debatten über die angemessene Bewertung rezenter Krisendiagnosen vom „Ende der Arbeitsgesellschaft“. Diese Diskussionen leiden darunter, dass in unterschiedlichsten Bedeutungen von „Arbeit“, „Lohnarbeit“ und „Tätigkeit“ gesprochen wird. Sie gleichen darin dem alltäglichen Sprechen, in dem die Verwendung der Ausdrücke ‚arbeiten’ und ‚Arbeit’ notorisch vielfältig ist: Sie bezieht sich in ganz unterschiedlicher Weise auf differente Gegenstandsbereiche und ist in unklarem Ausmaß geprägt durch historische, geistesgeschichtliche und ideologische Unterscheidungen, die die Vielfalt unserer Gebrauchsmöglichkeiten bestimmen. Die Analyse der Form des Gebrauchs beginnt daher mit einer typologischen Rückversicherung über die Entwicklung dieser Gebrauchsweisen und ihrer Bedeutung (Kap. I,1). Der Ausdruck ‚Arbeit’ wird damit zunächst als ein ‚Inbegriff’ rekonstruiert, der unterschiedliche, kategorial inhomogene Inhalte unter dem einheitlichen Interesse zusammenfasst, Kriterien zur Beschreibung und Beurteilung menschlichen Handelns zu bündeln. Unter dem Titel ‚Arbeit’ werden demnach a) Handlungen angesprochen, die individuellen Handlungssubjekten durch eine anthropologische Verfasstheit des Menschen aufgezwungen werden; b) Handlungen, die als mühsam erfahren werden, und c) Handlungen, die sozial als Leistungen anerkannt oder ökonomisch honoriert werden. Die Rekonstruktion exemplarischer soziologischer und philosophischer Klärungsversuche dieser Vielfalt zeigt, dass eine Vereinheitlichung des Begriffsgebrauchs auf eines oder mehrere dieser Kriterien zu widersprüchlichen und kontraintuitiven Bestimmungen eines Handelns als ‚Arbeit’ führt, ihre verallgemeinernde Zusammenführung dagegen nur um den Preis der Investition metaphysischer oder anthropologischer Grundannahmen gelingen kann (Kap. I,2). Dieses Scheitern hat seinen Grund in der grammatischen Allgemeinheit des Handlungsausdrucks ‚arbeiten’: Er bezeichnet ein Handeln in nur unspezifischer, ‚nicht-sortierender’ Weise (Kap. I,3). Handlungstheoretisch wird damit so umgegangen, dass ‚Arbeit’ als ein besonderer Typ des Handelns angesehen wird (Kap. II,1). Diese Strategie wird exemplarisch am Vorschlag von Jürgen Habermas diskutiert: ‚Arbeit’ als Typ eines zweckrationalen, instrumentellen Handelns wird vom Handlungstyp des kommunikativen Handelns dadurch unterschieden, dass ‚Arbeit’ einer anderen Rationalitätsform folge als Kommunikation (Kap. II,2). Diese Unterscheidung soll erlauben, die inbegrifflich geläufigen Verwendungen des Arbeitsbegriffs – seine anthropologische (Kap. II,3) und ökonomistische (Kap. II,4) Interpretation – als „philosophische Dramatisierungen“ zu kritisieren. Die handlungstheoretische Bestimmung von ‚Arbeit’ als instrumentellem Handlungstyp ist jedoch inkonsistent: Entweder gilt die These von der prinzipiellen Verschiedenheit von Arbeit und Interaktion; dann ist Kommunikation nicht mehr als Handeln verstehbar. Soll dagegen am Begriff des kommunikativen Handelns festgehalten werden, dann ist der Unterschied der beiden Handlungstypen nur noch graduell, nicht mehr typologisch verständlich (Kap. II,5). Die handlungstheoretische Bestimmung des Arbeitens erweist sich als unbrauchbar, weil sie ‚arbeiten’ als eine bestimmte Sorte von Handlungen konzipiert (Kap. III,1). Alternativ wird hier gezeigt, warum sich der Ausdruck ‚Arbeit’ und seine inbegriffliche Bedeutungsvielfalt nicht auf durch handlungstheoretisches Vokabular überformte Handlungstypen, sondern auf die Vollzugsperspektive eines Tuns bezieht (Kap. III,2). Der Ausdruck ‚Arbeit’ charakterisiert, wie in der Interpretation der aristotelischen Unterscheidung von poiesis und praxis (Kap. III,3) gezeigt wird, die Form menschlichen Tätigseins überhaupt. Diese Bestimmung betrifft näher die Momente der Gesellschaftlichkeit des Tätigseins, seine Prozessualität und seine Produktivität (Kap. III,4). Die Beurteilung eines Tuns als ‚Arbeiten’ fungiert reflexionsbegrifflich (Kap. III,5): Es wird damit angezeigt, dass der Vollzug eines Tuns formal unter dem Aspekt beurteilt wird, wie er zur Form gesellschaftlicher Praxis und ihrer tätigen Reproduktion steht. Die inbegrifflichen Thematisierungen erweisen sich so rückblickend als verdinglichende Missverständnisse der reflexionsbegrifflich durch den Ausdruck ‚Arbeit’ ermöglichten Hinsichten in der Beurteilung menschlicher Handlungs- und Lebensvollzüge.
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