09 Philosophisch-historische Fakultät

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    "Tragoedia Thoruniensis" - ein europäisches Medienereignis des frühen 18. Jahrhunderts und sein Widerhall in Diplomatie und Publizistik
    (2017) Feinauer, Samuel; Bahlcke, Joachim (Prof. Dr.)
    Die Auseinandersetzungen zwischen Protestanten und Katholiken in der Stadt Thorn in Königlich Preußen, Teil des Königreichs Polen-Litauen, am 16. und 17. Juli 1724 waren kein Einzelfall - weder auf Polen bezogen noch im europäischen Vergleich. Dennoch erlangte dieser Zusammenstoß beider Konfessionen eine mediale Aufmerksamkeit, die ihn zu einem europäischen Medienereignis machten. Als die Schärfe des Urteils über die Stadt und die am Tumult beteiligten Protestanten bekannt wurde, begann zeitgleich mit der publizistischen Aufbereitung und Bewertung der Vorfälle auch eine bisweilen hektische Verhandlung dieser Entwicklungen in Polen unter den protestantischen Höfen Europas und deren Diplomaten. Was in der späteren Historiographie häufig als ein preußisch-polnischer und gleichzeitig protestantisch-katholischer Antagonismus gedeutet wurde, gewinnt in seiner Neubewertung eine europäische Dimension, indem für die vorliegende Untersuchung erstmals Quellenbestände aller in die diplomatische Fürsprache eingebundenen Mächte berücksichtigt wurden. Neben der Dynamik und auch Konkurrenz der verschiedenen protestantischen Mächte bezieht Samuel Feinauer in seiner Studie auch die durch die Personalunion mit Polen bedingte schwierige Lage Kursachsens in diesen Kontext mit ein. Die vergleichende Analyse der umfangreichen und vielsprachigen Publizistik zum Thorner Tumult von 1724 mit der diplomatischen Überlieferung liefert dabei ein differenziertes Ergebnis über die Entstehung der politischen Publizistik. So lässt sich die Beteiligung der Höfe an vielen Flugschriften ebenso belegen wie die Bedeutung einzelner Personen, die ihre eigenen Kommunikationsnetzwerke nutzten, um Publizistik zu verbreiten und eigene Texte in Umlauf zu bringen.
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    Sports et pratiques corporelles chez les déportés, prisonniers de guerre et requis français en Allemagne durant la Seconde Guerre mondiale (1940-1945)
    (2012) Gomet, Doriane; Pyta, Wolfram (Prof. Dr.)
    Ancré dans le second conflit mondial, ce travail de recherche permet de découvrir, à travers le prisme des pratiques corporelles, les conditions de vie des Français, prisonniers de guerre, déportés, requis pour le travail, déplacés de force dans le IIIe Reich entre 1940 et 1945. Croisant des archives institutionnelles, françaises et allemandes avec des témoignages, l’étude révèle que la forme et la fonction des activités physiques vécues sur le sol allemand dépendent à la fois de mécanismes sociaux et d’enjeux politiques puissants. Ainsi, les traitements réservés aux Français jugés capables d’intégrer la Grande Europe répondent à une sorte d’embrigadement savamment orchestré répondant au nom de Betreuung. Dans ce cadre, les prisonniers de guerre comme les travailleurs requis disposent d’une certaine latitude pour organiser leur vie quotidienne. Les compétitions, les spectacles ou les séances d’éducation physique qu’ils mettent sur pied s’inspirent de leurs pratiques antérieures tout en s’adaptant au contexte dans lequel ils vivent. Ils sont, en outre, aidés dans leurs projets par les services délocalisés de Vichy, Mission Scapini pour les prisonniers, Délégation Bruneton pour les requis, qui entendent, par ce biais préserver un certain contrôle sur eux en vue de les faire adhérer à la Révolution nationale. Il en est tout autre pour ceux que les nazis jugent comme des « ennemis ». Ces derniers sont confrontés à des pratiques physiques participant à leur élimination à plus ou moins longue échéance. Si ces dernières préservent l’apparence de jeux ou d’entraînement sportif, elles constituent au mieux des punitions, au pire des tortures, qui couplées aux coups et aux privations multiples aboutissent à la destruction méthodique des corps.
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    Die Genese des "Kreisauer Kreises"
    (2012) Philippi, Klaus; Pyta, Wolfram (Prof. Dr.)
    Ziel dieser Arbeit ist, die Genese des Kreisauer Kreises darzustellen und besonders dem Phänomen der Vergemeinschaftung trotz großer Heterogenität der Mitglieder nachzuspüren. Dabei wurden mithilfe der qualitativen Netzwerktechnik zunächst die spezifischen Charakteristika dieses bürgerlichen Widerstandskreises dargestellt, danach die verschiedenen Strukturparameter, wie emotionale Relationen, die Außenbeziehungen, die Cliquenbildung und die treibenden Kräfte sowie die Zentralität des Kreises analysiert. Um die Situation der Kreisauer am Beginn ihrer Tätigkeit festzustellen, wurde ihre gesellschaftspolitische und religiöse Verortung herausgearbeitet. Nach Darlegung der Struktur des Kreisauer Kreises wurde dann versucht, den Prozess der Vergemeinschaftung nachzuzeichnen. Aus der Vielzahl der Einflussfaktoren wurden die Jugendbewegungen, die Erfahrungen in der Löwenberger Arbeitsgemeinschaft und die Motivationslage zum Widerstand näher betrachtet. Anhand von Quellen konnte gezeigt werden, dass die Gräuel des Krieges die ethisch-humanistisch-sittliche Haltung vieler Kreisauer verletzten und zu einem Motiv des Widerstandes wurden. Zwei Aspekte des widerständigen Lebens wurden näher beleuchtet: die Emigrationsfrage und die Haltung zum Attentat. Schließlich wurde gefragt, inwieweit der christliche Glaube half, die Widerständigkeit zu bewältigen, oder ob der Widerstand der Kreisauer, dies insbesondere im „Angesicht des Todes“, ohne die Kategorie des christlichen Glaubens überhaupt erklärbar ist. Die Arbeit zeigt an Beispielen der Dekonstruktion, die ihre besondere Ausprägung in der existenziellen Zuspitzung in der Haft erfuhren, dass der Kreisauer Kreis kein monolithischer Block mit zentraler Führung war, sondern ein Freundeskreis mit selbstständig agierenden Mitgliedern, die, auf ein gemeinsames Ziel gerichtet, um Kompromisse rangen. Durch die breit gefächerte Motivation zum Widerstand, die Weigerung, zu emigrieren, und die Bereitschaft, das eigene Leben einzusetzen, wurde eine feste Vergemeinschaftung trotz Heterogenität erreicht, die die Kreisauer zum Eingehen von Kompromissen bei der Konzeption für das Deutschland „danach“ befähigte. Diese Vergemeinschaftung konnte auch nicht durch die unterschiedliche Haltung in der Attentatsfrage gesprengt werden. Die freigelegten Dekonstruktionsbeispiele schmälern nicht die außerordentliche Konzeptionsarbeit des Kreisauer Kreises, sie lassen das Schaffen und das Opfer der Kreisauer nur noch menschlicher und nachahmenswerter erscheinen.
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    Kriminalität, Kriegsgerichtsbarkeit und Polizeistrafgewalt unter deutscher militärischer Besatzung in Frankreich und der Sowjetunion
    (2018) Himmelsbach, Andreas; Mallmann, Klaus-Michael (Prof. Dr.)
    Die bisherige Forschung zur Gerichtsbarkeit der Wehrmacht konzentriert sich auf Deserteure und politische Delikte. Trotz der überwältigenden Fülle an Literatur ist ihre Rolle in den deutschen Besatzungsstrukturen - die Ahndung von Straftaten von und gegen Zivilisten - wenig erforscht. Die vorliegende Arbeit soll zur Schließung dieser Lücke beitragen. Es wurde deshalb ein anderer Zugang zum Thema gewählt, nämlich eine Betrachtung der Wehrmachtjustiz • im Hinblick auf all jene Fälle, die sich im Verhältnis zwischen Besatzungsmacht und Zivilbevölkerung abspielten, • einschließlich des gesamten Spektrums der Alltagskriminalität, • anhand der untersten, zahlenmäßig bedeutendsten Ebene des Rechtswesens, also der Divisions- und Kommandanturgerichte, • auf empirischer Grundlage statt anhand vorwiegend normativer Quellen sowie • unter Berücksichtigung des Übergangs der Judikative an Truppe, Militärverwaltung und Militärpolizei. Die Untersuchung ist in einen West-Ost-Vergleich eingebettet: Handelten Wehrmachtgerichte und Militärpolizei nach unwandelbaren Grundsätzen? Oder zeigt sich ein Bruch zwischen den beiden Hauptkriegsschauplätzen Frankreich und der Sowjetunion? Stellvertretend für die gesamte Wehrmachtjustiz werden die Gerichte der 227., 329., 336. und 716. Infanteriedivision, der Wehrmachtortskommandanturen Riga und Dnjepropetrowsk und der Feldkommandanturen 560, 581 und 813 untersucht, dazu als polizeiliche Organe zahlreiche Kommandanturen und Gruppen der Geheimen Feldpolizei. Die Arbeit gliedert sich in neun Kapitel. Auf eine methodische Einleitung folgt eine überblicksartige Darstellung von Wehrmachtjustiz, militärpolizeilicher Exekutive und deren Funktion innerhalb der Besatzungsregime. Im dritten Kapitel werden die untersuchten Gerichte, die Struktur des von ihnen bearbeiteten Fallaufkommens sowie die Faktoren, die die Überlieferung verzerren, dargestellt. Jeweils ein Kapitel ist, nach Tatbeständen geordnet, der Delinquenz von Soldaten, französischen und sowjetischen Zivilisten gewidmet. Ein zusammenfassender Teil befasst sich mit der Rolle des Individuums bei der Tatbegehung und vor Gericht. Ein weiterer beleuchtet den Einfluss, den Recht, Ideologie und militärische Zweckmäßigkeitserwägungen auf das Handeln der Gerichte auf dem westlichen und östlichen Kriegsschauplatz hatten, und versucht, Maßstäbe für eine Bewertung zu entwickeln. Ein kurzes Fazit schließt die Arbeit. Eine deutsche Militärgerichtsbarkeit wurde mit Gesetz vom 12. Mai 1933 wieder eingeführt. Unter Kontrolle der militärischen Oberkommandos agierte sie unabhängig vom zivilen Justizressort. Gerichtsstand für die meisten Soldaten waren die Divisionsgerichte, bei der Militärverwaltung fiel den Feldkommandanturgerichten zusätzlich die Jurisdiktion über Zivilisten der besetzten Länder zu. Für die Strafverbüßung verfügte die Wehrmacht über eigene Vollzugseinrichtungen, Bewährungs- und Erziehungseinheiten und Straflager. Enge Zusammenarbeit bestand mit den militärpolizeilichen Formationen - namentlich Feldgendarmerie und Geheime Feldpolizei - sowie den Kommandanturen. Diese Exekutivorgane wachten über die Disziplin der Truppe, die Ordnung unter der Zivilbevölkerung und etwaige Bedrohungen für die Sicherheit der Besatzungsmacht. Nichtsdestotrotz zeigen sich bereits in den institutionellen Arrangements beträchtliche Unterschiede: Während in Frankreich parallel die landeseigene Justiz und Polizei weiter arbeiteten, wurde der staatliche Apparat auf dem besetzten Territorium der Sowjetunion ersatzlos zerschlagen. Ein Rechtsschutz für die einheimische Bevölkerung war nicht vorgesehen, im Gegenteil beseitigte Hitler mit seinem Kriegsgerichtsbarkeitserlass vom 13. Mai 1942 sowohl den Verfolgungszwang bei Übergriffen der Truppe als auch die Kriegsgerichtsbarkeit über sowjetische Zivilisten. Die Ahndung beider wurde in das freie Ermessen von Truppenkommandeuren und Militärverwaltung gestellt. Die Masse der Arbeit entfiel auch bei den Kriegsgerichten nicht auf schwere Verbrechen, sondern auf Straftaten wie Eigentumsdelikte, unerlaubte Entfernung von der Truppe und Ungehorsam. Die meisten verhandelten Delikte richteten sich gegen die Wehrmacht selbst. Illustriert mit einschlägigen Fallbeispielen werden in der Arbeit jedoch diejenigen Tatbestände behandelt, die sich aus dem Verhältnis zwischen Soldaten und Zivilisten ergaben: Diebstahl und Plünderung, Amts- und Wirtschaftsdelikte, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Sexual- und Tötungsdelikte einerseits, Diebstahl von Wehrmachtseigentum, Grenzverletzungen, Arbeitsverweigerung, Propaganda, Unterstützung von Kriegsgefangenen, Waffenbesitz, Spionage, Sabotage und Freischärlerei andererseits. Unter anderem zeigt sich, dass die viel beschworene „deutsche Manneszucht“ mit der Realität zahlreicher Übergriffe und oft milder Strafen nicht allzu viel gemein hatte, aber auch die immer wieder behauptete Freigabe oder gar Förderung von Willkürakten gänzlich unbelegbar ist. Angesichts einer als sehr hoch zu veranschlagenden Dunkelziffer wird über das tatsächliche Ausmaß der Delinquenz wohl auch weiterhin nur zu spekulieren sein. In Frankreich arbeiteten Kommandanturen, Militärpolizei und Kriegsgerichte 1940-41 noch weitgehend nach der gewohnten Gesetzes- und Vorschriftenlage. Zunehmend wurde ihre reguläre Tätigkeit jedoch durch summarische militärische und polizeiliche Maßnahmen ergänzt und ersetzt. Neben den Geiseltötungen und Deportationen im Zuge der Widerstandsbekämpfung waren der „Nacht-und-Nebel-Erlass“ vom 7. Dezember 1941 und die Installation eines Höheren SS- und Polizeiführers im Sommer 1942 wesentliche Wegmarken dieser Entwicklung. In der Sowjetunion war gemäß dem Kriegsgerichtsbarkeitserlass von vornherein keine gerichtliche Ahndung von Widerstandsakten und kleineren Vergehen vorgesehen. Die Zahl der zur Strafe getöteten und den Einsatzgruppen überstellten Zivilisten geht in die Hunderttausende. Darunter waren zahlreiche Juden, deren Volkszugehörigkeit sie in den Augen der Besatzungsorgane per se verdächtig machte. Auch wenn institutionelle und gruppenspezifische Faktoren naturgemäß von erheblichem Einfluss waren, so konnten sowohl Soldaten als auch Zivilisten zu Tätern oder Opfern werden. Doch Soldaten konnten bedrängten Zivilisten auch Schutz gewähren. Interessant ist ferner die Rolle von Zivilisten als Zeugen oder Denunzianten. Die Kriegsgerichte konnten auf diese Phänomene mit einem an Willkür grenzenden Spielraum reagieren. Bei allen Nuancen zeichnen sich in ihrem Handeln drei große Tendenzen ab: ein extrem zweckbezogener Charakter, eine immer stärkere Tendenz weg von Rechtsgarantien hin zu summarischer Bestrafung und ein Gewöhnungseffekt an den neuartigen, totalen Weltanschauungskrieg. Je nach taktischer und strategischer Lage konnte die gleiche Tat unterschiedlich bestraft werden. Zunehmend trat das Bedürfnis in den Vordergrund, nicht nur Soldaten, sondern auch zivile Arbeitskräfte der Kriegführung zu erhalten. Der Einfluss der NS-Ideologie zeigt sich dagegen vor allem in der unterschiedlichen Behandlung von West- und Osteuropäern. Von besonderem Interesse sind Taten gegen Juden. Das Bemühen, Rechtsbrüche zu bestrafen, gleichzeitig jedoch die intendierte Rechtlosigkeit der jüdischen Bevölkerung umzusetzen, führte zu widersprüchlichen Urteilsbegründungen. Neben solchen Auswüchsen war aber auch das Handeln der Wehrmachtjustiz maßgeblich von Momenten geprägt, die sie mit den Rechtssystemen anderer Streitkräfte teilte. Zusammenfassend war die deutsche militärische Strafrechtspflege weniger von Vernichtungswillen als von kalter Aufgabenerfüllung geprägt. Sogar das zeittypische Täterstrafrecht wurde einseitig militärischen Interessen untergeordnet. An erster Stelle stand die Bedeutung der Tat für das Funktionieren der Wehrmacht, dahinter der Wert des Täters für die Kriegführung, und erst an dritter Stelle das Delikt selbst mit seinen gesetzlichen Folgen. Mit Fortdauer des Krieges und der immer schlechteren Lage Deutschlands verschärfte sich diese Tendenz. Zugleich wurde die Stellung der Beschuldigten gegenüber dem Gericht immer weiter geschwächt. Spätestens mit dem Angriff auf die Sowjetunion waren althergebrachte Kategorien von soldatischer „Zucht und Ordnung“ mit dem weltanschaulichen Charakter der Auseinandersetzung auch in Bezug auf die Wehrmachtjustiz nicht mehr vereinbar - mit weitreichenden Folgen für den Rechtsschutz der Zivilbevölkerung. Ein einfaches Fazit jedoch verbieten die zahlreichen Widersprüche, mit denen der Untersuchungsgegenstand behaftet ist: gerichtliche Nachsicht und Härte, patriotischer Widerstand und kriminelle Freischärlerei, positives Recht und nationalsozialistische Auffassung, Ritterlichkeit und gnadenloses Vorgehen gegen feindliche Zivilisten, Gesetzesparagrafen und Zweckmäßigkeitserwägungen waren weder seinerzeit, noch in der Rückschau in Einklang zu bringen.
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    Die Hof-und Universitätsmechaniker in Württemberg im frühen 19. Jahrhundert
    (2013) Trierenberg, Andor; Hentschel, Klaus (Prof. Dr.)
    Die im Umfeld des Tübinger Astronomie- und Mathematik Professors Johann Gottlieb Friedrich Bohnberger (1765-1831)tätigen Hof- und Universitätsmechaniker werden in einer sozialhistorischen Arbeit unter der Berücksichtigung der Methode der Prosopographie untersucht. Insgesamt werden 18 Mechaniker und ihre Werkstätten betrachtet. Die Untersuchung der Werkstätten schließt auch die Lehrlinge und Gesellen mit ein. Im Mittelpunkt stehen Johann Heinrich Tiedemann (1742-1811), Gottlob Buzengeiger (1777-1836) und Wilhelm Gottlob Benjamin Baumann (1772-1849). in einem Exkurs wird die von J.G.F. Bohnenberger und G. Buzengeiger entwickelte Bohnenbergersche Schwungmaschine (Gyroskop) untersucht. Die Arbeit bietet einen Einblick in die Regionalgeschichte der Mechanikerszene in Stuttgart, Ludwigsburg und Tübingen.
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    Die Entwicklung der württembergischen evangelischen Landeskirche im Spiegel der Pfarrberichte bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts
    (2004) Widmer, Günther; Quarthal, Franz (Prof. Dr.)
    Im Rahmen dieser Arbeit sollte die allgemeine Entwicklung der württembergischen evangelischen Landeskirche im 19. Jahrhundert untersucht werden. Die Berichte waren im allgemeinen alle drei Jahre anläßlich der Prüfung einer Pfarrei durch die vorgesetzte Behörde zu erstellen. Bei der Betrachtung der Pfarrberichte zeigte sich die Vielfalt des kirchlichen Lebens im 19. Jahrhundert. Es war zu sehen, daß die evangelische Kirche gerade in dieser Zeit außer den rein theologischen Fragen auch gesellschaftliche und soziale Aufgaben zu lösen hatte, daß sich auf verschiedenen Gebieten neue Entwicklungen anbahnten, daß sich neue Kräfte entfalteten und sichtbar wurden, daß Entscheidungen auf vielen Gebieten getroffen werden mußten. In einem Überblick über die Entwicklung im Laufe dieser fast hundert Jahre läßt sich feststellen, daß im Leben der evangelischen Landeskirche ein völliger Umbruch stattgefunden hat. Von der am Anfang des Jahrhunderts noch wesentlich gesellschaftlich bestimmenden Kraft war ein ständiger Rückzug auf allen bis dahin von ihr bestimmten und gestalteten Gebieten festzustellen. Die politischen Parteien, das sich entwickelnde Bildungs- und Wirtschaftsbürgertum, das Vereinswesen, die neu heranwachsende Industriearbeiterschaft, ein neues Schulsystem, die wachsende Mobilität der Bevölkerung, die Veränderung in der Erziehung, all das zusammen minderte den Einfluß der Kirche. Der Zusammenbruch des Weltkrieges, das Ende der Monarchie und damit die Beendigung des Summepiskopats, brachte eine neue Einstellung mit anderen, neuen Fragen. Die Entwicklung von einer Kirche, die in einen neuabsolutistischen Staat eingebunden war, hin zu einer Volkskirche, die ihre Aufgaben künftig selbst regeln sollte, war damit abeschlossen. Die Landeskirche erhielt 1924 mit ihrer neuen Verfassung einen Rahmen, innerhalb dessen sie versuchen konnte, ihren Auftrag weiterhin zu erfüllen.
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    Schlesier an italienischen Universitäten der Frühen Neuzeit 1526-1740
    (2000) Zonta, Claudia; Conrads, Norbert (Prof. Dr.)
    Gegenstand der Dissertation ist das schlesische Italienstudium in der Zeit vom 16. bis zum 18. Jahrhundert. Die hierbei gewählten Eckdaten 1526 und 1740 markieren, wie unschwer zu erkennen, politische Zäsuren: Der Übergang des Herzogtums Schlesien in den habsburgischen Machtbereich sowie der Verlust Schlesiens nach über zweihundertjährige Zugehörigkeit zum Haus Habsburg an Preußen, durch den Einmarsch der Regimenter Friedrich des Großen. Dieses Datum setzte auch dem Auslandsstudium der Schlesier ein vorläufiges Ende. Die Dissertation hatte von Beginn an eine doppelte Zielsetzung. Einerseits sollte ein komplettes Verzeichnis aller schlesischen Studenten erstellt werden, die an oberitalienischen Universitäten immatrikuliert waren. Andererseits gehen die Untersuchungen weit über die bloße Sammlung von Immatrikulationsdaten hinaus und verstehen sich als eine bildungsgeschichtliche Studie zur Frühen Neuzeit. Wichtige Untersuchungsfelder waren die akademische und interuniversitäre Mobilität, die soziale Herkunft der Studenten, die familiären Bildungstraditionen ebenso wie die regionale bzw. lokale Herkunft der Studentenschaft. Im Laufe der Arbeit drängte sich geradezu die Frage nach einer europäischen Perspektive auf, denn eine Vielzahl der schlesischen Studenten war vor oder nach ihrem italienischen Aufenthalt an niederländischen, französischen oder deutschen Universitäten immatrikuliert. Zu den überraschendsten und erstaunlichsten Ergebnisse der Arbeit überhaupt zählte die große Zahl an schlesischen Studenten, die nachgewiesen werden konnte. Das Ergebnis meiner Arbeit in den italienischen Universitätsarchiven brachte die Zahl von 2300 schlesischen Inskriptionen zu Tage. Sie entsprechen auf Grund von Mehrfachimmatrikulationen einer Gesamtzahl von über 1.700 Studenten, die im obengenannten Zeitraum eingeschrieben waren: An den Universitäten von Padua, Bologna, Ferrara, Siena, Perugia, Rom sowie dem Collegium Nobilium in Parma und dem Collegium Germanicum in Rom.
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    Walter Krause und die baden-württembergische Landespolitik in der Nachkriegszeit
    (2001) Müller, Georg; Quarthal, Franz (Prof. Dr.)
    Es ist an der Zeit, die Persönlichkeiten näher zu betrachten, die die Geschichte des Bundeslandes Baden-Württemberg im 20. Jahrhundert nach dessen Grundsteinlegung bestimmt haben. Dabei standen bislang die Ministerpräsidenten und diejenigen im Mittelpunkt des Interesses, die ihr Renommee vor allem in der Bundespolitik erworben haben. Nun stellt sich die Aufgabe, sich jenen zuzuwenden, die dieses Land geprägt haben, ohne je in Bonn reüssiert zu haben. Unter den Landespolitikern, die die inneren Strukturen, den bildungspolitischen Rahmen und die verfassungsrechtlichen Grundlagen des jungen Bundeslandes entscheidend mitgestaltet haben, spielte Walter Krause eine herausragende Rolle. Krause hat Baden-Württemberg geprägt - bis heute und über den Tag hinaus. Hans Filbinger nannte ihn, den Vater der Kreis- und Gemeindereform, den "Innenarchitekten" Baden-Württembergs. Gemeinsam haben beide die Schulfrage gelöst. Krause zählte ohne Zweifel zur ersten Reihe sozialdemokratischer Politiker im deutschen Südwesten. Gemessen an den Wahlergebnissen war er der erfolgreichste in der 125jährigen Geschichte der SPD im deutschen Südwesten. Außerdem kann er von sich behaupten, daß er als einziger SPD-Politiker im 20. Jahrhundert Ministerpräsident von Baden-Württemberg hätte werden können - wenn er nur gewollt hätte. Das politische Wirken Krauses, als Thema der Dissertation vor allem aus landesgeschichtlichem Interesse ausgewählt, erwies sich auch parteigeschichtlich als ein ergiebiges Thema. Der Wechsel von Krause zu Eppler in der Hauptrolle der baden-württembergischen SPD wirkte auf die Zeitgenossen wie eine Zeitenwende. Aus parteipolitischer Sicht ist Walter Krause vor allem interessant als ein Vertreter der Generation, die, geprägt durch die Erfahrungen des Nationalsozialismus, nach dem Krieg in die SPD eintrat und aufgrund der veränderten Machtverhältnisse in dieser Partei in den siebziger Jahren zur Seite gedrängt wurde.
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    Die Entwicklung der Parteien in Herrenberg 1918 - 1933
    (2007) Binkowski, Rafael; Quarthal, Franz (Prof. Dr.)
    Die Dissertation untersucht die Auswirkungen der politischen Entwicklungen auf lokaler Ebene. Dabei steht die Stadt Herrenberg im Mittelpunkt, die ein Symbol für eine württembergisch-schwäbische Kleinstadt im protestantisch-agrarischen Milieu ist. Dabei wird zunächst die Parteienentwicklung im Reich und in Württemberg ausführlich dargestellt beschrieben, von den konservativen Parteien bis zu den Sozialdemokraten Kommmunisten. Dann wird die politische Landschaft von Herrenberg und den umliegenden Gemeinden analysiert und herausgearbeitet, dass es eine agrarisch-protestantische Milieupartei gibt, den Württembergischen Bauernbund. Dessen Vorsiztender in Herrenberg ist zugleich der Verleger der wichtigen Tageszeitung Gäubote. Die linken Parteien spielen eine eher untergeordnete Rollle. Anschließend wird die Epoche von 1918 1933 untersucht, vor allem der Aufstieg der NSDAP, der in Württemberg und in Herrenberb bis 1932 gebremst war, dann aber um so rasanter erfolgte. Anschließend werden die Entwicklungen von Herrenberg mit bis zu 17 anderen Städten in Südwestdeutschland verglichen, damit entstand ein vergleichendes Bild über den württembergischen politischen Raum der Epoche.
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    Dynastie, Designation und demonstratives Handeln : die Thronfolgefrage während der Herrschaft Edwards des Bekenners
    (2016) Gerstenberg, Martin; Mersiowsky, Mark (Prof. Dr.)
    Diese Arbeit setzt es sich zum Ziel, die besonders von Gerd Althoff verbreitete Theorie von der Bedeutung demonstrativen und ritualisierten Verhaltens im Mittelalter auf ihre Anwendbarkeit für das England Edwards des Bekenners zu überprüfen. Zwar gibt es auf diesem Gebiet bereits reichliche Literatur, doch mit England vor der normannischen Eroberung befasst sich nur ein einzelner Artikel von Julia Barrow. Dieser zeigt, dass demonstratives Verhalten prinzipiell auch schon vor der Eroberung Englands durch Wilhelm den Eroberer und der damit verbundenen Einführung politischer Gepflogenheiten vom Kontinent nach England üblich war. Barrows Schlussfolgerung soll hier nun noch präzisiert und erweitert werden. Der erste Teil dieser Arbeit untersucht daher zunächst das demonstrative Verhalten der politisch Handelnden in England auf Basis der von Althoff und anderen erarbeiteten Erkenntnisse über demonstratives Verhalten im Karolingerreich und seinen Nachfolgern. Dies ermöglicht es uns, den relativen Mangel an zeitgenössischen englischen Quellen in gewissem Maße auszugleichen. So zeigen sich beispielsweise beim Konfliktverlauf einerseits zahlreiche Gemeinsamkeiten zwischen beiden Regionen, andererseits zeigen sich aber auch signifikante Unterschiede. Der zweite Teil der Arbeit befasst sich wiederum mit der Thronfolgefrage während der Herrschaft Edwards des Bekenners. Da dieses Forschungsgebiet das wohl am intensivsten bearbeitete der englischen Mediävistik ist, soll hier versucht werden, durch den kontinentalen Forschungsansatz des demonstrativen Verhaltens neue Erkenntnisse zur Interpretation dieser äußerst umstrittenen Frage beizutragen. Dabei werden wir von der Prämisse ausgehen, dass sowohl ein englischer König in der Wahl seines Nachfolgers, wie auch der englische Adel bei der schlussendlichen Königswahl nach dem Tod des Herrschers, keineswegs völlig frei war. Stattdessen gab es bestimmte Kriterien, die ein Kandidat erfüllen musste, wenn er nach den Erfordernissen der englischen Tradition für die Thronfolge in Frage kommen sollte. Um herauszufinden welche Kriterien das waren, werden zunächst die verschiedenen Thronwechsel in der Zeit von der Herrschaft Alfreds des Großen bis zur Königswahl Edgar Athelings nach dem Tod Harald Godwinsons auf dem Schlachtfeld von Hastings untersucht. Die beiden wichtigsten Kriterien waren die Zugehörigkeit zum Haus Cerdics und der Sohn eines vorangegangenen englischen Königs zu sein. Zwar spielte auch die militärische Befähigung des Kandidaten eine Rolle, allerdings war sie von geringerer Bedeutung als die ersten beiden Kriterien. Dies war der Grund warum zuweilen, wenn die Söhne eines verstorbenen Königs noch minderjährig waren - und nur dann - an ihrer Statt dessen Bruder den Thron bestieg, der ja ebenfalls die beiden oben genannten Kriterien erfüllte. Schließlich soll die Herrschaftszeit Edwards des Bekenners auf Anzeichen dafür untersucht werden, wen er als Nachfolger favorisierte. Dabei erscheint es wenig glaubwürdig, wenn die normannischen Quellen behaupten, Edward habe Wilhelm den Eroberer von Beginn seiner Herrschaft als Nachfolger favorisiert. In den ersten Jahren ruhten seine Hoffnungen zweifellos auf einem eigenen Sohn, den er durch seine Ehe mit Godwins Tochter Edith zu haben hoffte. Als dieser Wunsch durch Ediths Kinderlosigkeit und die fehlgeschlagene Scheidung im Jahr 1052 unerfüllbar geworden war, wurden Missionen nach Kontinentaleuropa entsandt, um nach dem Verbleib der Söhne Edmund Eisenseites zu forschen. Nur einer der beiden hatte überlebt, aber dieser kehrte im Jahr 1057 nach England zurück. Wenn nun Edward einen Sohn eines früheren Königs Englands aus dem Haus Cerdics, und zwar den einzigen, der noch lebte, zurück in sein Reich holen ließ, so kann er nur eines damit beabsichtigt haben: er wollte ihn zu seinem Nachfolger machen. Edward der Verbannte starb fast unmittelbar nach seiner Rückkehr nach England, doch sein Sohn überlebte. Und uns ist ein Eintrag im Liber Vitae des New Minster in Winchester aus dem Jahr 1057 überliefert, der Edward den Bekenner, Edith und Edgar Atheling, den Sohn Edwards des Verbannten, als zusammengehörige Gruppe zeigt. Dieser ist ein eindeutiges Beispiel für demonstratives Verhalten, für eine Demonstration Edwards, wer sein Nachfolger sein sollte. Er ist deshalb von so großer Bedeutung, weil es sich bei diesem Eintrag nicht um Propaganda eines Thronfolgekandidaten für sich selbst handelt, sondern um Propaganda des Erblassers zu Gunsten eines, nämlich seines favorisierten, Kandidaten. Dies würde auch erklären, warum Edward der Bekenner kurz vor seinem Tod Harald Godwinson zum Regenten ernennen sollte. Harald hatte die Position des Regenten de facto schon während des letzten Jahrzehnts von Edwards Herrschaft mit großem Erfolg und unfehlbarer Zuverlässigkeit ausgefüllt. Es ist daher nicht vermessen anzunehmen, dass Edward ihm genau dieselbe Position auch unter der Herrschaft des Kindkönigs Edgar zudachte.