09 Philosophisch-historische Fakultät

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    Aspekte einer deliberativen Theorie des Guten und Gerechten
    (2009) Mazouz, Nadia; Hubig, Christoph (Prof. Dr.)
    Die Unterscheidung des Guten und Gerechten sowie die Vorrangstellung des Gerechten vor dem Guten werden für eine Kantische Ethik als unumgänglich angesehen. Die Frage nach der genauen Bestimmung der Unterscheidung sowie der Vorrangrelation hat weite Teile der praktischen und politischen Philosophie in den letzten Jahrzehnten stark geprägt. Vereinfachend werden oft Theorien, die eine Priorität des Gerechten vor dem Guten behaupten, als "liberal" bezeichnet. Denn als begründungsbedürftig und begründungspflichtig werden "nur" diejenigen Verpflichtungen angesehen, welche Interaktionen von Personen untereinander regulieren; das gute Leben des Einzelnen ist weder allgemein begründungsfähig noch begründungspflichtig. Klassisch liberale Theorien nehmen eine Sortierung von Belangen vor in solche, die das eigene Leben betreffen, und solche, die das Zusammenleben (in bestimmter Weise) betreffen. Bezweifelt wird vielfach, dass diese Sortierung überhaupt allgemein vorzunehmen möglich ist. Weiterhin wird moniert, die Bedeutung von Gerechtigkeit sei nicht angemessen wiedergegeben in einer Theorie, die sie unabhängig vom Guten inhaltlich festlegt; gerade weil und insofern ein Gutes geschützt wird, sei Gerechtigkeit der prioritäre praktische Beurteilungsgesichtspunkt. Theorien, die das Gerechte als Teil des Guten begreifen sind nicht so einfach unter einen Begriff zu subsumieren: denn sie argumentieren sehr verschieden gegen die Möglichkeit der Unterscheidung und/oder die behauptete Priorität und werden unter ganz verschiedenen Titeln geführt wie Essentialismus, Kontextualismus, Kommunitarismus usw. Eine wichtige diese Theorien einigende These ist, dass Gerechtigkeit in Verschränkung mit dem Guten allererst ihre Bedeutung erhält. Als politische Philosophien sind sie in Gestalt republikanischer Theorien, die gemeinsame Prozesse der Meinungs- und Willensbildung zentral vorsehen, wichtige Gegenspieler liberaler Theorien. Die gegenwärtig neu entwickelten deliberativen Theorien der Gerechtigkeit, wie ich sie nenne, haben einen Ausweg aus dieser Lage versucht zu explizieren: Sie sind liberal, indem sie die Unterscheidungs- und Vorrangthese vertreten; sie vertreten zugleich aber die Verschränkungsthese, mithin die These, dass das Gerechte auf das Gute zu beziehen ist, um prioritäre Gerechtigkeitsurteile allererst zu gewinnen. Auch sind sie in unterschiedlicher Weise auf Prozesse der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung ausgerichtet, sind demnach auch republikanisch. Deliberative Theorien der Gerechtigkeit begreifen die Richtigkeit moralischer Urteile, auch Urteile der Gerechtigkeit, vermittels ihrer vernünftigen Akzeptabilität, in Gestalt vernünftiger Zustimmung oder eines vernünftigen Konsenses. Als Vertreter deliberativer Theorien werden in diesem Text analysiert die Autoren John Rawls, Thomas Scanlon und Jürgen Habermas, da sie breit angelegte Theorien vorgelegt haben, die wesentliche Alternativen solcher Ansätze abmessen. Zudem haben sie methodisch ausgefeilte Deliberationsmodelle entwickelt, die es ermöglichen, vernünftige Akzeptabilität auszubuchstabieren: Rawls mit seinem Überlegungsgleichgewichtsmodell, Scanlon mit seiner Konzeption substanzieller Gründe und Habermas mit seinem Diskursmodell. Wie genau ein kantisches, liberales, Gerechtigkeitsverständnis auszubuchstabieren ist, ist unter den genannten Autoren deliberativer Theorien der Gerechtigkeit strittig. Einig sind sie darin, das Gute und das Gerechte begrifflich voneinander unabhängig zu bestimmen, inhaltlich aber miteinander zu verschränken; einig sind sie mithin in einem bestimmten Modell der Scheidung und zugleich Verschränkung des Guten und Gerechten. Nicht aber darin, wie genau dieses Modell zu explizieren ist. Rawls, Scanlon und Habermas haben je bestimmte Modelle der Gut/Gerecht-Unterscheidung entwickelt. Das prominenteste ist sicherlich das Komplementaritätsmodell, bei dem das Gute die Hinsicht der Gerechtigkeit bildet (Rawls). Das Integrationsmodell sieht vor, diejenigen Aspekte des guten Lebens in die Gerechtigkeit einzuschreiben, die allgemein begründbar sind (Habermas). Ein Modell, das das Verhältnis als offene Komplemente fasst (Scanlon), verneint, dass das gute Leben für die Zwecke der inhaltlichen Bestimmung von Gerechtigkeit einheitlich konzipiert werden kann. Die Ansätze von Rawls, Habermas und Scanlon stellen den Versuch dar, entgegen der klassischen Alternative, entweder das Gute gänzlich unberücksichtigt zu lassen oder das Gerechte darin zu integrieren, das Gute mit dem Gerechten zu verschränken und doch die Vorrangstellung des Gerechten zu sichern, mithin die klasssich liberale Moralarchitektonik beizubehalten. Dass diese Vorhaben in bestimmten Hinsichten deren zentrale Ansprüche verfehlen, wird durch eine jeweils interne Kritik gezeigt. Ziel ist zu zeigen, dass der "Möglichkeitsraum" alternativer moralphilosophischer Positionen, der durch diese Autoren aufgemacht wird, in charakteristischer Weise eingeschränkt ist.
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    Das Ich in der autobiographischen Prosa von Marie Luise Kaschnitz
    (2003) Huber-Sauter, Petra; Thomé, Horst (Prof. Dr.)
    Ich sage "ich". Sage ich wirklich "ich", wenn ich "ich" sage? Sprechen vielleicht andere Ichs aus mir? Verstecke ich mein Ich in anderen Pronomina? Meine ich mich selbst, wenn ich "du", "ihr" oder "wir" sage? Inwieweit ist mein Ich beteiligt, wenn ich mich in objektiven Formen ausspreche wie "er", "sie", "es"? Dient das unpersönliche "man" dazu, Ich-Aussagen implizit anzubringen? Wie also sage ich "ich"? Diesen Fragen wird in der Dissertation über das Ich in der "Autobiographischen Prosa" bei Marie Luise Kaschnitz, die sich selbstkritisch als "Ichsagerin" und "ewige Autobiographin" bezeichnet hat, nachgegangen. Kaschnitz möchte zum Ausdruck bringen, dass ihr Gesamtwerk - das Lyrik, Romane, Biographien, Essays, Hörspiele umfasst - autobiographisch geprägt ist. Vor allem gilt das für ihre Autobiographische Prosa. Sie hat sie selbst so bezeichnet, um den autobiographischen Charakter besonders zum Ausdruck zu bringen. Dieser Teil ihres Gesamtwerkes besteht aus sieben, sehr unterschiedlichen Werken, die in ihre spätere Schaffensperiode fallen. Sie war schon älter als fünfzig Jahre und konnte daher auf mehrere Jahrzehnte ihres Lebens zurückblicken. Jedes dieser Werke lässt sich als eine eigene Autobiographie betrachten, allerdings nicht in der Form kontinuierlicher Lebensbeschreibungen, sondern in gebrochenen, fragmentarischen Darstellungen, deren Ende offen bleibt, wie es dem fragmentarischen Charakter von Erinnerungen entspricht. Allein die Werke der Autobiographischen Prosa weisen die Autorin als bedeutende Autobiographin des 20. Jahrhunderts aus, die von sich selbst sagt: "Ich bin so alt wie das Jahrhundert." Bei ihrem autobiographischen Schreiben handelt es sich um ein komplexes Geschehen, in das die Autorin und das von ihr gestaltete autobiographische Ich involviert ist und die Positionen immer wieder wechselt. Daraus resultiert die Unsicherheit des Ich. Die Ich-Gestaltung bei Marie Luise Kaschnitz bildet mit einer Fülle von Varianten und Variablen die Zentralstruktur der Autobiographischen Prosa und spiegelt damit menschliches Leben schlechthin. Es wird die Auseinandersetzung des Ich mit sich selbst, den Mitmenschen und der Welt, in der sie alle leben, dargestellt. Da in den autobiographischen Werken authentische Erlebnisse und Erfahrungen der Autorin verarbeitet sind, liegt es nahe, sie mit dem autobiographischen Ich gleichzusetzen. Doch sie stellt sich dieses Ich gegenüber als ein Ich, über das sie schreibt wie über ein Objekt. Die Grundstruktur autobiographischen Schreibens, die Identität von Subjekt und Objekt, kommt bei ihr besonders deutlich zum Ausdruck. Gerade ihre Werke werfen die Frage auf: Kann man das so einfach sagen, dass Subjekt und Objekt in der Autobiographie identisch sind? Marie Luise Kaschnitz vermittelt Einblicke in den vielschichtigen Prozess, die sich in einem unbegrenzten Artikulationsraum zwischen Subjekt und Objekt, zwischen Autorin und autobiographischem Ich abspielen. Die Vergangenheit wird durch das Erinnern in die Gegenwart transponiert, verarbeitet und auf Zukunft hin ausgerichtet. In diesem Artikulationsraum bewegt sich das autobiographische Ich mit einer Fülle von Präsentationsmöglichkeiten und dokumentiert so den autobiographischen Charakter der Werke. Die Subjekt-Objekt-Beziehung führt zu komplizierten und komplexen Konstellationen, die mit einer reichen Palette literarischer Mittel ausgeführt sind. Die Erfahrung von Wirklichkeit aus persönlicher Sicht führt zu einer eigenen Form von Realitätsdarstellung. Trotzdem sind es keine Abbilder von Realität, sondern diese Schilderungen erhalten durch sprachliche und inhaltliche Bezüge eine Vertiefung hin zum Transrealen, ohne den Realitätscharakter zu verlieren. Dem Leser wird ein mehrdimensionaler Blick auf und in die Wirklichkeit gegeben. Diese Art der Wirklichkeitsdarstellung zieht sich durch alle Werke der Autobiographischen Prosa. Diese Konzentration auf Wesentliches wird erreicht mit dem Mittel der Phantasie, dem die Autorin einen hohen Stellenwert einräumt. Immer wieder andere Wirklichkeitsebenen werden durch Phantasie erschlossen und ihr Bedeutungshorizont vertieft und geweitet. Die erweiterte, offene Betrachtung von Realität verleiht dieser einen eigenen Wert und eine eigene Bedeutung, in die das Ich einbezogen ist und ihr zugleich gegenübersteht. In den Schilderungen selbst wird immer neu die Frage nach Veränderung, Verwandlung und Wandlung gestellt und die offene Zukunft angesprochen, für die der Mensch Verantwortung trägt.
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    Clausal architecture and subject positions: impersonal constructions in the Germanic languages
    (2004) Mohr, Sabine; Alexiadou, Artemis (Prof. Dr.)
    This thesis consists of two major parts, a theoretical one and a practical one. In the theoretical part I suggest a universal, head-initial clausal architecture for both VO- and OV-languages, whose most important characteristics are the following. All direct objects are merged in SpecVP, there are at least two subject positions in the Split IP and definite subjects obligatorily have to move to the higher one, Verb Second clauses always involve the realisation of a phrase of the Split CP, different word orders are due to an interplay between different head- and XP-movements and checking conditions. Another central topic is the question of the status of the EPP (which was originally formulated as the requirement that every clause must have a subject) in a system with several subject positions. I argue that the EPP-feature’s only task is to make sure that every instance of head-movement is immediately followed by merge or move of an XP so that head-movement meets the New Extension Condition which reintroduces head-movement as a narrow syntactic operation. In the practical part I analyse thetic constructions (especially Transitive Expletive Constructions), impersonal passives, weather verb constructions and impersonal psych verb constructions in German, Dutch, English, Icelandic and the Mainland Scandinavian languages against the background of the theoretical framework developed in part 1. I argue that the differences in the distribution of the “expletive” elements in the impersonal constructions in the various languages – and the (un-)grammaticality of these constructions in the first place – is due to the fact that the languages employ different “expletive” elements. The latter include featureless pure expletives, event arguments which carry a [+specific] feature and quasi-arguments which are associated with a [+specific] feature and a Nominative Case feature but not expletive pro whose existence I contest. The different features require these elements to show up in or pass through different positions and therefore account for word order differences and correlations like the presence or absence of a Definiteness Effect.
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    Französische Kollokationen diachron : eine korpusbasierte Analyse
    (2007) Bischof, Beatrice-Barbara; Stein, Achim (Prof. Dr.)
    Das Ziel der Arbeit ist eine diachrone korpusbasierte Analyse französischer Gefühls-Kollokationen. Auf der Grundlage von Korpora verschiedener Epochen wird untersucht, ob Kollokationen ein stabiles oder eher variables Phänomen darstellen und welche Veränderungen im kollokationellen Bereich stattfinden. Dazu wird einerseits die syntaktische und semantische Entwicklung der Kollokationen als komplette Einheiten verfolgt, andererseits steht die diachrone Analyse der Kollokationskonstituenten, besonders der Kollokatoren, im Mittelpunkt. Kollokatoren erhalten ihre vollständige Bedeutung erst durch die Basis der Kollokation, zeichnen sich synchron also durch ihre Abhängigkeit von der Basis ab, welche ihre volle Bedeutung beibehält und semantisch autonom ist. Daraus ergibt sich die Frage, ob Kollokatoren, um Kollokationskonstituenten zu werden, einen Bedeutungswandel in Abhängigkeit von der Basis erleben oder eher unabhängig davon, um erst später eine Kollokation mit Letzterer einzugehen. Anhand detaillierter Analysen wird überprüft, ob der Bedeutungswandel der Kollokatoren in direktem Zusammenhang mit der Kollokationsbildung steht oder nicht damit verknüpft ist. Um obige Fragestellungen zu beantworten, wird die Untersuchung einerseits auf der Basis der von I. A. Mel'cuk eingeführten Methode der lexikalischen Funktionen, durchgeführt. Da der Akzent auf der Analyse der Entwicklung der Semantik der Kollokatoren liegt, finden andererseits die Prinzipien des Bedeutungswandels von A. Blank Anwendung. Die Ergebnisse unterstreichen, dass die Bedeutungen der Kollokatoren vorwiegend auf Metaphern basieren, so dass es sich anbietet, in einem abschließenden Kapitel die Metaphorik in den Kollokationen auf der Grundlage der Prinzipien der kognitiven Linguistik zu analysieren. Die Dissertation ist in drei Teile gegliedert. Teil I bildet den theoretischen Rahmen für die angesetzte Analyse. Darin wird ein Überblick über die Forschungslage im Bereich der Kollokationen gegeben und die Rolle der Kollokationen in der Diachronie dargestellt. In Teil II werden die Methodik und das Vorgehen in der Untersuchung vorgestellt, was eine Voraussetzung für den dritten Teil der Dissertation, die Analyse der Kollokationen aus verschiedenen Perspektiven, ist.
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    "Tragoedia Thoruniensis" - ein europäisches Medienereignis des frühen 18. Jahrhunderts und sein Widerhall in Diplomatie und Publizistik
    (2017) Feinauer, Samuel; Bahlcke, Joachim (Prof. Dr.)
    Die Auseinandersetzungen zwischen Protestanten und Katholiken in der Stadt Thorn in Königlich Preußen, Teil des Königreichs Polen-Litauen, am 16. und 17. Juli 1724 waren kein Einzelfall - weder auf Polen bezogen noch im europäischen Vergleich. Dennoch erlangte dieser Zusammenstoß beider Konfessionen eine mediale Aufmerksamkeit, die ihn zu einem europäischen Medienereignis machten. Als die Schärfe des Urteils über die Stadt und die am Tumult beteiligten Protestanten bekannt wurde, begann zeitgleich mit der publizistischen Aufbereitung und Bewertung der Vorfälle auch eine bisweilen hektische Verhandlung dieser Entwicklungen in Polen unter den protestantischen Höfen Europas und deren Diplomaten. Was in der späteren Historiographie häufig als ein preußisch-polnischer und gleichzeitig protestantisch-katholischer Antagonismus gedeutet wurde, gewinnt in seiner Neubewertung eine europäische Dimension, indem für die vorliegende Untersuchung erstmals Quellenbestände aller in die diplomatische Fürsprache eingebundenen Mächte berücksichtigt wurden. Neben der Dynamik und auch Konkurrenz der verschiedenen protestantischen Mächte bezieht Samuel Feinauer in seiner Studie auch die durch die Personalunion mit Polen bedingte schwierige Lage Kursachsens in diesen Kontext mit ein. Die vergleichende Analyse der umfangreichen und vielsprachigen Publizistik zum Thorner Tumult von 1724 mit der diplomatischen Überlieferung liefert dabei ein differenziertes Ergebnis über die Entstehung der politischen Publizistik. So lässt sich die Beteiligung der Höfe an vielen Flugschriften ebenso belegen wie die Bedeutung einzelner Personen, die ihre eigenen Kommunikationsnetzwerke nutzten, um Publizistik zu verbreiten und eigene Texte in Umlauf zu bringen.
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    On the compatibility of the Braille code and universal grammar
    (2007) Lauenstein, Christine; Alexiadou, Artemis (Prof. Dr.)
    The central question of this work is to investigate whether there are structural elements of British Braille that are in conflict with language processes, i.e. whether the system of British Braille can be held responsible for poor spelling performance. Especially from the point of view of a print reader braille is a secondary system which requires many extra rules that have to be learnt. Thus it is easily considered more difficult. I do not wish to question the value of braille, whether it is used in contracted or uncontracted form. A detailed analysis of British Braille has shown that it is a seemingly arbitrary compilation of rules that is sensitive to language processes, the most important unit being the ortho-syllable as postulated by Primus (2003) and Weingarten (2004). In chapter 4 I have shown that the apparent compilation of arbitrary British Braille rules be restructured by the underlying implicit use it makes of word structure, most importantly the segmentation of ortho-syllables. This system is not a mere compilation of rules and lists that have to be learnt by rote. The analysis supports the assumption that cognitive processes are not the only possible route to contracted braille and that the way in which the rules of contracted braille have been compiled is far more problematic than the underlying system itself. Many braillists receive a dual education, learning to read and write contracted braille and use full spelling on computer keyboards. Millar (1997) argues that having two orthographic representations for the same letter groups may increase memory load in retrieval. This might indeed make spelling more difficult for braillists. I will focus on possible interferences from contracted braille with natural language without the additional difficulty of mastering full spelling on a computer keyboard. I adopt Millar's (1997) axiom that print and braille are identical in linguistics. Thus models and findings for print can be used for testing hypotheses in braille. Further support for access to language processes comes from a study on braille which I have developed to investigate whether there are structural elements of British Braille that inhibit writing performance. Thus the study is designed to reveal the interaction of braille contractions with natural language, in particular to investigate whether the bridging of syllable or morpheme boundaries by arbitrary contractions influences spelling performance. My study shows that former print readers have different error patterns with respect to both spelling errors and braille code errors than subjects who have no former functional use of print. Regarding the underlying linguistic processes, both groups of braillists show most errors in the categories gemination error and phonetic spelling. Whereas these errors are of equal frequency among the congenitally blind braillists, former print readers follow the pattern of the control group and produce approximately twice as many errors by phonetic spelling than gemination errors. The differing patterns in the group of spelling errors indicate that former knowledge of Standard English Orthography is a relevant factor in braille production. Former print readers have already established an orthographic system, which may interfere with contracted braille. Although there is a wide scope for individual variation within the data, some error patterns obtained in the data can only be explained as interference of those parts of British Braille which require an algorithmic process if the form is not already lexicalised. The resulting braille code errors show that print and braille operate with the same processes but use different underlying units at a subsyllabic level. Only former print readers are sensitive to characteristics of Standard English Orthography. However, both congenitally blind braillists and former print readers produce errors that show a stronger sensitivity for linguistic than for cognitive processes which contradicts the old saying that you need to be clever to learn braille! Both parts, the analysis of British Braille and the study, confirmed that there is an independent unit syllable in the writing system. Furthermore, braille and braillists are more sensitive to this unit than to phonological syllables and morphemes. Questioning the compatibility of braille and Universal Grammar, both the code analysis and the study show that braille takes linguistic units into account. There are very few instances in which braille prescribes rules that can only be accessed via cognitive processes. These rules tend to be ignored in favour of a form consistent with the linguistic structure of the target just as print reading children are insensitive to prescriptive rules in orthography (Weingarten 2004). Yet, there is an interference but it is not between linguistic principles and braille but between two orthographic systems: Standard English Orthography and contracted braille.
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    Sports et pratiques corporelles chez les déportés, prisonniers de guerre et requis français en Allemagne durant la Seconde Guerre mondiale (1940-1945)
    (2012) Gomet, Doriane; Pyta, Wolfram (Prof. Dr.)
    Ancré dans le second conflit mondial, ce travail de recherche permet de découvrir, à travers le prisme des pratiques corporelles, les conditions de vie des Français, prisonniers de guerre, déportés, requis pour le travail, déplacés de force dans le IIIe Reich entre 1940 et 1945. Croisant des archives institutionnelles, françaises et allemandes avec des témoignages, l’étude révèle que la forme et la fonction des activités physiques vécues sur le sol allemand dépendent à la fois de mécanismes sociaux et d’enjeux politiques puissants. Ainsi, les traitements réservés aux Français jugés capables d’intégrer la Grande Europe répondent à une sorte d’embrigadement savamment orchestré répondant au nom de Betreuung. Dans ce cadre, les prisonniers de guerre comme les travailleurs requis disposent d’une certaine latitude pour organiser leur vie quotidienne. Les compétitions, les spectacles ou les séances d’éducation physique qu’ils mettent sur pied s’inspirent de leurs pratiques antérieures tout en s’adaptant au contexte dans lequel ils vivent. Ils sont, en outre, aidés dans leurs projets par les services délocalisés de Vichy, Mission Scapini pour les prisonniers, Délégation Bruneton pour les requis, qui entendent, par ce biais préserver un certain contrôle sur eux en vue de les faire adhérer à la Révolution nationale. Il en est tout autre pour ceux que les nazis jugent comme des « ennemis ». Ces derniers sont confrontés à des pratiques physiques participant à leur élimination à plus ou moins longue échéance. Si ces dernières préservent l’apparence de jeux ou d’entraînement sportif, elles constituent au mieux des punitions, au pire des tortures, qui couplées aux coups et aux privations multiples aboutissent à la destruction méthodique des corps.
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    Die Genese des "Kreisauer Kreises"
    (2012) Philippi, Klaus; Pyta, Wolfram (Prof. Dr.)
    Ziel dieser Arbeit ist, die Genese des Kreisauer Kreises darzustellen und besonders dem Phänomen der Vergemeinschaftung trotz großer Heterogenität der Mitglieder nachzuspüren. Dabei wurden mithilfe der qualitativen Netzwerktechnik zunächst die spezifischen Charakteristika dieses bürgerlichen Widerstandskreises dargestellt, danach die verschiedenen Strukturparameter, wie emotionale Relationen, die Außenbeziehungen, die Cliquenbildung und die treibenden Kräfte sowie die Zentralität des Kreises analysiert. Um die Situation der Kreisauer am Beginn ihrer Tätigkeit festzustellen, wurde ihre gesellschaftspolitische und religiöse Verortung herausgearbeitet. Nach Darlegung der Struktur des Kreisauer Kreises wurde dann versucht, den Prozess der Vergemeinschaftung nachzuzeichnen. Aus der Vielzahl der Einflussfaktoren wurden die Jugendbewegungen, die Erfahrungen in der Löwenberger Arbeitsgemeinschaft und die Motivationslage zum Widerstand näher betrachtet. Anhand von Quellen konnte gezeigt werden, dass die Gräuel des Krieges die ethisch-humanistisch-sittliche Haltung vieler Kreisauer verletzten und zu einem Motiv des Widerstandes wurden. Zwei Aspekte des widerständigen Lebens wurden näher beleuchtet: die Emigrationsfrage und die Haltung zum Attentat. Schließlich wurde gefragt, inwieweit der christliche Glaube half, die Widerständigkeit zu bewältigen, oder ob der Widerstand der Kreisauer, dies insbesondere im „Angesicht des Todes“, ohne die Kategorie des christlichen Glaubens überhaupt erklärbar ist. Die Arbeit zeigt an Beispielen der Dekonstruktion, die ihre besondere Ausprägung in der existenziellen Zuspitzung in der Haft erfuhren, dass der Kreisauer Kreis kein monolithischer Block mit zentraler Führung war, sondern ein Freundeskreis mit selbstständig agierenden Mitgliedern, die, auf ein gemeinsames Ziel gerichtet, um Kompromisse rangen. Durch die breit gefächerte Motivation zum Widerstand, die Weigerung, zu emigrieren, und die Bereitschaft, das eigene Leben einzusetzen, wurde eine feste Vergemeinschaftung trotz Heterogenität erreicht, die die Kreisauer zum Eingehen von Kompromissen bei der Konzeption für das Deutschland „danach“ befähigte. Diese Vergemeinschaftung konnte auch nicht durch die unterschiedliche Haltung in der Attentatsfrage gesprengt werden. Die freigelegten Dekonstruktionsbeispiele schmälern nicht die außerordentliche Konzeptionsarbeit des Kreisauer Kreises, sie lassen das Schaffen und das Opfer der Kreisauer nur noch menschlicher und nachahmenswerter erscheinen.
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    Kriminalität, Kriegsgerichtsbarkeit und Polizeistrafgewalt unter deutscher militärischer Besatzung in Frankreich und der Sowjetunion
    (2018) Himmelsbach, Andreas; Mallmann, Klaus-Michael (Prof. Dr.)
    Die bisherige Forschung zur Gerichtsbarkeit der Wehrmacht konzentriert sich auf Deserteure und politische Delikte. Trotz der überwältigenden Fülle an Literatur ist ihre Rolle in den deutschen Besatzungsstrukturen - die Ahndung von Straftaten von und gegen Zivilisten - wenig erforscht. Die vorliegende Arbeit soll zur Schließung dieser Lücke beitragen. Es wurde deshalb ein anderer Zugang zum Thema gewählt, nämlich eine Betrachtung der Wehrmachtjustiz • im Hinblick auf all jene Fälle, die sich im Verhältnis zwischen Besatzungsmacht und Zivilbevölkerung abspielten, • einschließlich des gesamten Spektrums der Alltagskriminalität, • anhand der untersten, zahlenmäßig bedeutendsten Ebene des Rechtswesens, also der Divisions- und Kommandanturgerichte, • auf empirischer Grundlage statt anhand vorwiegend normativer Quellen sowie • unter Berücksichtigung des Übergangs der Judikative an Truppe, Militärverwaltung und Militärpolizei. Die Untersuchung ist in einen West-Ost-Vergleich eingebettet: Handelten Wehrmachtgerichte und Militärpolizei nach unwandelbaren Grundsätzen? Oder zeigt sich ein Bruch zwischen den beiden Hauptkriegsschauplätzen Frankreich und der Sowjetunion? Stellvertretend für die gesamte Wehrmachtjustiz werden die Gerichte der 227., 329., 336. und 716. Infanteriedivision, der Wehrmachtortskommandanturen Riga und Dnjepropetrowsk und der Feldkommandanturen 560, 581 und 813 untersucht, dazu als polizeiliche Organe zahlreiche Kommandanturen und Gruppen der Geheimen Feldpolizei. Die Arbeit gliedert sich in neun Kapitel. Auf eine methodische Einleitung folgt eine überblicksartige Darstellung von Wehrmachtjustiz, militärpolizeilicher Exekutive und deren Funktion innerhalb der Besatzungsregime. Im dritten Kapitel werden die untersuchten Gerichte, die Struktur des von ihnen bearbeiteten Fallaufkommens sowie die Faktoren, die die Überlieferung verzerren, dargestellt. Jeweils ein Kapitel ist, nach Tatbeständen geordnet, der Delinquenz von Soldaten, französischen und sowjetischen Zivilisten gewidmet. Ein zusammenfassender Teil befasst sich mit der Rolle des Individuums bei der Tatbegehung und vor Gericht. Ein weiterer beleuchtet den Einfluss, den Recht, Ideologie und militärische Zweckmäßigkeitserwägungen auf das Handeln der Gerichte auf dem westlichen und östlichen Kriegsschauplatz hatten, und versucht, Maßstäbe für eine Bewertung zu entwickeln. Ein kurzes Fazit schließt die Arbeit. Eine deutsche Militärgerichtsbarkeit wurde mit Gesetz vom 12. Mai 1933 wieder eingeführt. Unter Kontrolle der militärischen Oberkommandos agierte sie unabhängig vom zivilen Justizressort. Gerichtsstand für die meisten Soldaten waren die Divisionsgerichte, bei der Militärverwaltung fiel den Feldkommandanturgerichten zusätzlich die Jurisdiktion über Zivilisten der besetzten Länder zu. Für die Strafverbüßung verfügte die Wehrmacht über eigene Vollzugseinrichtungen, Bewährungs- und Erziehungseinheiten und Straflager. Enge Zusammenarbeit bestand mit den militärpolizeilichen Formationen - namentlich Feldgendarmerie und Geheime Feldpolizei - sowie den Kommandanturen. Diese Exekutivorgane wachten über die Disziplin der Truppe, die Ordnung unter der Zivilbevölkerung und etwaige Bedrohungen für die Sicherheit der Besatzungsmacht. Nichtsdestotrotz zeigen sich bereits in den institutionellen Arrangements beträchtliche Unterschiede: Während in Frankreich parallel die landeseigene Justiz und Polizei weiter arbeiteten, wurde der staatliche Apparat auf dem besetzten Territorium der Sowjetunion ersatzlos zerschlagen. Ein Rechtsschutz für die einheimische Bevölkerung war nicht vorgesehen, im Gegenteil beseitigte Hitler mit seinem Kriegsgerichtsbarkeitserlass vom 13. Mai 1942 sowohl den Verfolgungszwang bei Übergriffen der Truppe als auch die Kriegsgerichtsbarkeit über sowjetische Zivilisten. Die Ahndung beider wurde in das freie Ermessen von Truppenkommandeuren und Militärverwaltung gestellt. Die Masse der Arbeit entfiel auch bei den Kriegsgerichten nicht auf schwere Verbrechen, sondern auf Straftaten wie Eigentumsdelikte, unerlaubte Entfernung von der Truppe und Ungehorsam. Die meisten verhandelten Delikte richteten sich gegen die Wehrmacht selbst. Illustriert mit einschlägigen Fallbeispielen werden in der Arbeit jedoch diejenigen Tatbestände behandelt, die sich aus dem Verhältnis zwischen Soldaten und Zivilisten ergaben: Diebstahl und Plünderung, Amts- und Wirtschaftsdelikte, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Sexual- und Tötungsdelikte einerseits, Diebstahl von Wehrmachtseigentum, Grenzverletzungen, Arbeitsverweigerung, Propaganda, Unterstützung von Kriegsgefangenen, Waffenbesitz, Spionage, Sabotage und Freischärlerei andererseits. Unter anderem zeigt sich, dass die viel beschworene „deutsche Manneszucht“ mit der Realität zahlreicher Übergriffe und oft milder Strafen nicht allzu viel gemein hatte, aber auch die immer wieder behauptete Freigabe oder gar Förderung von Willkürakten gänzlich unbelegbar ist. Angesichts einer als sehr hoch zu veranschlagenden Dunkelziffer wird über das tatsächliche Ausmaß der Delinquenz wohl auch weiterhin nur zu spekulieren sein. In Frankreich arbeiteten Kommandanturen, Militärpolizei und Kriegsgerichte 1940-41 noch weitgehend nach der gewohnten Gesetzes- und Vorschriftenlage. Zunehmend wurde ihre reguläre Tätigkeit jedoch durch summarische militärische und polizeiliche Maßnahmen ergänzt und ersetzt. Neben den Geiseltötungen und Deportationen im Zuge der Widerstandsbekämpfung waren der „Nacht-und-Nebel-Erlass“ vom 7. Dezember 1941 und die Installation eines Höheren SS- und Polizeiführers im Sommer 1942 wesentliche Wegmarken dieser Entwicklung. In der Sowjetunion war gemäß dem Kriegsgerichtsbarkeitserlass von vornherein keine gerichtliche Ahndung von Widerstandsakten und kleineren Vergehen vorgesehen. Die Zahl der zur Strafe getöteten und den Einsatzgruppen überstellten Zivilisten geht in die Hunderttausende. Darunter waren zahlreiche Juden, deren Volkszugehörigkeit sie in den Augen der Besatzungsorgane per se verdächtig machte. Auch wenn institutionelle und gruppenspezifische Faktoren naturgemäß von erheblichem Einfluss waren, so konnten sowohl Soldaten als auch Zivilisten zu Tätern oder Opfern werden. Doch Soldaten konnten bedrängten Zivilisten auch Schutz gewähren. Interessant ist ferner die Rolle von Zivilisten als Zeugen oder Denunzianten. Die Kriegsgerichte konnten auf diese Phänomene mit einem an Willkür grenzenden Spielraum reagieren. Bei allen Nuancen zeichnen sich in ihrem Handeln drei große Tendenzen ab: ein extrem zweckbezogener Charakter, eine immer stärkere Tendenz weg von Rechtsgarantien hin zu summarischer Bestrafung und ein Gewöhnungseffekt an den neuartigen, totalen Weltanschauungskrieg. Je nach taktischer und strategischer Lage konnte die gleiche Tat unterschiedlich bestraft werden. Zunehmend trat das Bedürfnis in den Vordergrund, nicht nur Soldaten, sondern auch zivile Arbeitskräfte der Kriegführung zu erhalten. Der Einfluss der NS-Ideologie zeigt sich dagegen vor allem in der unterschiedlichen Behandlung von West- und Osteuropäern. Von besonderem Interesse sind Taten gegen Juden. Das Bemühen, Rechtsbrüche zu bestrafen, gleichzeitig jedoch die intendierte Rechtlosigkeit der jüdischen Bevölkerung umzusetzen, führte zu widersprüchlichen Urteilsbegründungen. Neben solchen Auswüchsen war aber auch das Handeln der Wehrmachtjustiz maßgeblich von Momenten geprägt, die sie mit den Rechtssystemen anderer Streitkräfte teilte. Zusammenfassend war die deutsche militärische Strafrechtspflege weniger von Vernichtungswillen als von kalter Aufgabenerfüllung geprägt. Sogar das zeittypische Täterstrafrecht wurde einseitig militärischen Interessen untergeordnet. An erster Stelle stand die Bedeutung der Tat für das Funktionieren der Wehrmacht, dahinter der Wert des Täters für die Kriegführung, und erst an dritter Stelle das Delikt selbst mit seinen gesetzlichen Folgen. Mit Fortdauer des Krieges und der immer schlechteren Lage Deutschlands verschärfte sich diese Tendenz. Zugleich wurde die Stellung der Beschuldigten gegenüber dem Gericht immer weiter geschwächt. Spätestens mit dem Angriff auf die Sowjetunion waren althergebrachte Kategorien von soldatischer „Zucht und Ordnung“ mit dem weltanschaulichen Charakter der Auseinandersetzung auch in Bezug auf die Wehrmachtjustiz nicht mehr vereinbar - mit weitreichenden Folgen für den Rechtsschutz der Zivilbevölkerung. Ein einfaches Fazit jedoch verbieten die zahlreichen Widersprüche, mit denen der Untersuchungsgegenstand behaftet ist: gerichtliche Nachsicht und Härte, patriotischer Widerstand und kriminelle Freischärlerei, positives Recht und nationalsozialistische Auffassung, Ritterlichkeit und gnadenloses Vorgehen gegen feindliche Zivilisten, Gesetzesparagrafen und Zweckmäßigkeitserwägungen waren weder seinerzeit, noch in der Rückschau in Einklang zu bringen.