Übergreifungsstöße von Rippenstählen unter nicht ruhender Belastung
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Nach DIN 1045 mußten die zulässigen Verbundspannungen bei nicht ruhender Belastung gegenüber den für ruhende Dauerlast geltenden Werten abgemindert werden. Diese Regelung wurde mit Rücksicht auf die Versuche eingeführt und nach Vorliegen der hier beschriebenen umfangreichen Versuche im Ergänzungserlaß zu DIN 1045 wieder aufgehoben. Sie führte in ungünstigen Fällen zu einer Verdoppelung der notwendigen Verankerungs- und Übergreifungslängen. Es sollte daher geklärt werden, ob und ggf. in welchem Umfang eine Verringerung der zulässigen Verbundspannungen bei nicht ruhenden Verkehrslasten erforderlich ist. Weiter war zu untersuchen, ob auch für dicke Stäbe ein Vollstoß der Bewehrung bei dieser Belastungsart zulässig ist. Die hierzu notwendigen Versuche wurden in den vergangenen Jahren im Institut für Baustoffkunde und Stahlbetonbau in Braunschweig durchgeführt, an dem die Verfasser damals tätig waren.