Beschaffung
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Date
1993
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Abstract
Die Entscheidung für einen gemeinsamen Binnenmarkt der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft hat zum Ziel, Wettbewerbskräfte zu stimulieren, um damit letztlich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im EG-Bereich für eine internationale Konkurrenz zu verbessern. Der sogenannte Cecchini-Bericht versuchte, die ökonomischen Effekte offener Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten zu prognostizieren und zu quantifizieren. Der politische Handlungsbedarf in diesem Zusammenhang hat inzwischen zu verschiedenen EG-Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen geführt. Bezogen auf den Beschaffungsbereich bzw. die Einkaufstätigkeiten von Unternehmen spielen EG-spezifische rechtliche Rahmenbedingungen vor allem in drei Bereichen eine Rolle:
- Akquisition von Lieferanten,
- Austauschbeziehungen,
- vertragliche Regelungen. Nachfolgend soll nun untersucht werden, in welchem Umfang diese Gestaltungsbereiche durch EG-Recht beeinflußt werden.