09 Philosophisch-historische Fakultät

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    Aspekte einer deliberativen Theorie des Guten und Gerechten
    (2009) Mazouz, Nadia; Hubig, Christoph (Prof. Dr.)
    Die Unterscheidung des Guten und Gerechten sowie die Vorrangstellung des Gerechten vor dem Guten werden für eine Kantische Ethik als unumgänglich angesehen. Die Frage nach der genauen Bestimmung der Unterscheidung sowie der Vorrangrelation hat weite Teile der praktischen und politischen Philosophie in den letzten Jahrzehnten stark geprägt. Vereinfachend werden oft Theorien, die eine Priorität des Gerechten vor dem Guten behaupten, als "liberal" bezeichnet. Denn als begründungsbedürftig und begründungspflichtig werden "nur" diejenigen Verpflichtungen angesehen, welche Interaktionen von Personen untereinander regulieren; das gute Leben des Einzelnen ist weder allgemein begründungsfähig noch begründungspflichtig. Klassisch liberale Theorien nehmen eine Sortierung von Belangen vor in solche, die das eigene Leben betreffen, und solche, die das Zusammenleben (in bestimmter Weise) betreffen. Bezweifelt wird vielfach, dass diese Sortierung überhaupt allgemein vorzunehmen möglich ist. Weiterhin wird moniert, die Bedeutung von Gerechtigkeit sei nicht angemessen wiedergegeben in einer Theorie, die sie unabhängig vom Guten inhaltlich festlegt; gerade weil und insofern ein Gutes geschützt wird, sei Gerechtigkeit der prioritäre praktische Beurteilungsgesichtspunkt. Theorien, die das Gerechte als Teil des Guten begreifen sind nicht so einfach unter einen Begriff zu subsumieren: denn sie argumentieren sehr verschieden gegen die Möglichkeit der Unterscheidung und/oder die behauptete Priorität und werden unter ganz verschiedenen Titeln geführt wie Essentialismus, Kontextualismus, Kommunitarismus usw. Eine wichtige diese Theorien einigende These ist, dass Gerechtigkeit in Verschränkung mit dem Guten allererst ihre Bedeutung erhält. Als politische Philosophien sind sie in Gestalt republikanischer Theorien, die gemeinsame Prozesse der Meinungs- und Willensbildung zentral vorsehen, wichtige Gegenspieler liberaler Theorien. Die gegenwärtig neu entwickelten deliberativen Theorien der Gerechtigkeit, wie ich sie nenne, haben einen Ausweg aus dieser Lage versucht zu explizieren: Sie sind liberal, indem sie die Unterscheidungs- und Vorrangthese vertreten; sie vertreten zugleich aber die Verschränkungsthese, mithin die These, dass das Gerechte auf das Gute zu beziehen ist, um prioritäre Gerechtigkeitsurteile allererst zu gewinnen. Auch sind sie in unterschiedlicher Weise auf Prozesse der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung ausgerichtet, sind demnach auch republikanisch. Deliberative Theorien der Gerechtigkeit begreifen die Richtigkeit moralischer Urteile, auch Urteile der Gerechtigkeit, vermittels ihrer vernünftigen Akzeptabilität, in Gestalt vernünftiger Zustimmung oder eines vernünftigen Konsenses. Als Vertreter deliberativer Theorien werden in diesem Text analysiert die Autoren John Rawls, Thomas Scanlon und Jürgen Habermas, da sie breit angelegte Theorien vorgelegt haben, die wesentliche Alternativen solcher Ansätze abmessen. Zudem haben sie methodisch ausgefeilte Deliberationsmodelle entwickelt, die es ermöglichen, vernünftige Akzeptabilität auszubuchstabieren: Rawls mit seinem Überlegungsgleichgewichtsmodell, Scanlon mit seiner Konzeption substanzieller Gründe und Habermas mit seinem Diskursmodell. Wie genau ein kantisches, liberales, Gerechtigkeitsverständnis auszubuchstabieren ist, ist unter den genannten Autoren deliberativer Theorien der Gerechtigkeit strittig. Einig sind sie darin, das Gute und das Gerechte begrifflich voneinander unabhängig zu bestimmen, inhaltlich aber miteinander zu verschränken; einig sind sie mithin in einem bestimmten Modell der Scheidung und zugleich Verschränkung des Guten und Gerechten. Nicht aber darin, wie genau dieses Modell zu explizieren ist. Rawls, Scanlon und Habermas haben je bestimmte Modelle der Gut/Gerecht-Unterscheidung entwickelt. Das prominenteste ist sicherlich das Komplementaritätsmodell, bei dem das Gute die Hinsicht der Gerechtigkeit bildet (Rawls). Das Integrationsmodell sieht vor, diejenigen Aspekte des guten Lebens in die Gerechtigkeit einzuschreiben, die allgemein begründbar sind (Habermas). Ein Modell, das das Verhältnis als offene Komplemente fasst (Scanlon), verneint, dass das gute Leben für die Zwecke der inhaltlichen Bestimmung von Gerechtigkeit einheitlich konzipiert werden kann. Die Ansätze von Rawls, Habermas und Scanlon stellen den Versuch dar, entgegen der klassischen Alternative, entweder das Gute gänzlich unberücksichtigt zu lassen oder das Gerechte darin zu integrieren, das Gute mit dem Gerechten zu verschränken und doch die Vorrangstellung des Gerechten zu sichern, mithin die klasssich liberale Moralarchitektonik beizubehalten. Dass diese Vorhaben in bestimmten Hinsichten deren zentrale Ansprüche verfehlen, wird durch eine jeweils interne Kritik gezeigt. Ziel ist zu zeigen, dass der "Möglichkeitsraum" alternativer moralphilosophischer Positionen, der durch diese Autoren aufgemacht wird, in charakteristischer Weise eingeschränkt ist.
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    Hermeneutik der Zukunft
    (2011) Radinkovic, Zeljko; Luckner, Andreas (Apl. Prof. Dr.)
    'Hermeneutik der Zukunft' versucht zu klären, ob eine neue Leseart der Heideggerschen Existetialontologie möglich ist, und zwar eine solche, die auch für den Modus eigentlicher Existenz die entsprechenden Ausdrucksweisen, die Weisen des Thematischwerdens findet. Oder genauer gesagt, ob schon im authentischen Existenzvollzug eine Ausdrücklichkeit erkennbar ist, wodurch sich die bestimmten Ausdrucksweisen als verträglich mit dem eigentlichen Existenzvollzug erweisen können. Hier wird die These vertreten, dass sich eine solche ursprüngliche daseinsmäßige Ausdrücklichkeitsform in der Narration finden lässt. In ontologischer Hinsicht deckt sich die Erzählung mit der Daseinsstruktur.
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    Natalität als Grundstruktur des Daseins in der Philosophie Hannah Arendts
    (2018) Springer, Katja; Breuninger, Renate (Prof. Dr.)
    Der Begriff der „Natalität“ stellt als originelle Wortschöpfung Hannah Arendts die „Gebürtlichkeit“ des Menschen und damit seine spezifische Freiheit im Anfangen-Können in den Mittelpunkt ihrer Philosophie. Im Fokus dieser Untersuchung steht die Herausstellung der religiösen Verwurzelung des Natalitätskonzeptes in der Unterscheidung der beiden Anfänge „principium“ und „initium“ der biblischen Schöpfungsgeschichte. Die aus dieser Unterscheidung deutlich gewordene bipolare Grundstruktur des Begriffs der Natalität besteht auch im weltlichen Kontext der inhaltlichen Bestimmung der Natalität fort, nämlich in der in Anschluss an Arendt vorgenommenen dreifachen Differenzierung der Natalität als Grundbedingung (Verhältnis von: Geburt-Geborensein), als ein Vermögen (Verhältnis von: Geborensein-ein Anfang auf der Welt) und als ein Prinzip (Verhältnis von: Geborensein-ein Anfang in der Welt). In dieser aufgezeigten Mehrdimensionalität des Begriffs der Natalität zeigt sich, dass die Natalität, ebenso wie die Mortalität, als eine Grundstruktur des Daseins begriffen werden muss, die in sich die Verantwortungsübernahme sowohl zur Gestaltung der eigenen Existenz wie auch der gemeinsam geteilten Welt beschließt. Darüber hinaus beinhaltet das Konzept der Natalität sowohl eine verbindende Funktion für die von Arendt herausgestellten praktischen und geistigen Vermögen sowie eine strukturelle Funktion für ihre Politische Theorie. Es ist der spezifisch Arendtsche Versuch, das Politische in einer Existenzweise des Menschen zu begründen. Insofern bildet die Natalität nicht nur den philosophischen Hintergrund von Arendts Politischer Theorie, sondern einen Schlüsselbegriff für das Verständnis ihrer gesamten Philosophie.
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    Zeichen im Zusammenhang
    (2000) Haller, Rudolf; Walther-Bense, Elisabeth (Prof. Dr.)
    Wir haben das Zeichen nur als Relation seiner aktualisierten Komponenten, die wir zu bezeichnen haben. Dazu habe ich hier zum ersten mal den Begriff der semiotischen Äquivalenz aktualisierter Zeichen-Komponenten eingeführt und angewendet. Doch Zeichen weisen nicht nur einen Zusammenhang auf, sie stehen auch im Zusammenhang. Dieser Zusammenhang kann, als Zusammenhang von Zeichen, aber kein anderer sein als ein Zusammenhang, durch den ein Zeichen hergestellt wird. Dieser Zusammenhang ist durch seine Komponenten charakterisierbar, so daß Relevanz mitgeteilt werden kann. Vom bezeichneten Gegenstand kann nur dasjenige erkannt werden, worauf sich ein bezeichnendes Anderes bezieht. Indem Komponenten eines Zeichens selbst als Zeichen in Relation verstanden werden, wird ein Zusammenhang hergestellt, der hier, algebraische Begriffe aufgreifend, als Morphismus von Zeichen die Basis der Entwicklung des Begriffs von der Kategorie der Zeichen bildet. Damit sind die zusammenhängenden Darstellungen der Zeichen mit den Mitteln kategorisiert darstellbarer Zusammenhänge beschreibbar. Nur durch Zeichen erkennen wir etwas. Der logische Zusammenhang, der Beweis, die Sprache und der Diskurs können nun nicht anders begründet sein, als durch Zeichen, durch die wir sie erkennen. Das Aufsuchen der Komponente eines Zeichens erfolgt in einem Schluß, den wir erkannt haben, und es ist dadurch die Begründung der Schlüsse auf Zeichenkomponenten möglich. Deduktion, Abduktion und Induktion begründe ich als semiotische Zusammen-hänge. Im Setzen der Zeichenkomponenten zum Zeichen ist so im erkannten Schluß ein begründender Zusammenhang aktualisiert. Auf Zeichen-Kategorien habe ich eine semiotische Struktur eingeführt, die dem Strukturbegriff der Modelltheorie folgt. Anwendungen mit semiotischer Struktur, so wird ausgeführt, sind systematisch zu entwickeln und zu überprüfen.
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    Subjektivität – subjectum der Macht
    (2004) Reusch, Siegfried; Bien, Günther (Prof. Dr.)
    Die philosophische Diskussion um das, was mit Macht bezeichnet wird, bewegt sich vornehmlich im Rahmen des Politischen. Auch die Autoren, die Macht für eine anthropologische Konstante erachten, wie zum Beispiel Georges Sorel, Thomas Hobbes, Helmuth Plessner und Hannah Arendt, entwerfen den Begriff in der Regel im Hinblick auf ein Staats- oder Gemeinwesen. Im 19. und 20. Jahrhundert macht sich, als Folge der Industrialisierung, in den politischen Theorien eine zunehmende Berücksichtigung der ökonomischen Herrschaftsverhältnisse bemerkbar, wobei jedoch das Phänomen der Macht ebenso wie das Selbstverhältnis des handelnden Einzelsubjekts wie zum Beispiel bei Karl Marx, keine gebührende theoretische Beachtung finden. Im Bereich der Psychologie, der Soziologie und der Wirtschaftswissenschaften findet sich hingegen ein reichhaltiges Sammelsurium zu Fragen der. Zumeist beschäftigen sich die einschlägigen Publikationen jedoch überwiegend mit empirischen Problemen wie Management- und Konfliktlösungsstrategien. In der Regel ist eine theoretisch philosophische Fundierung des Subjekt- oder Machtbegriffs ebenso wie in der Politologie nicht zu erkennen. So schreibt Paul Noack: "Neuere Ansätze, Macht als ein sozialtechnisches Steuerungsmittel zu beschreiben, das heißt, sie als eine Kraft einzuordnen, die den Beziehungen zwischen den politischen Akteuren zugrunde liegt verzichten auf eine umfassende Definition. An Stelle dessen tritt der Versuch, die Wirkung und die Verteilung von Macht zu erkennen." Generell ist festzustellen, dass sich auch Autoren mit philosophischem Anspruch zumeist nur mit den Folgen der Machtausübung in größeren Zusammenhängen auseinandersetzen. Anstatt den Begriff in seiner Tiefe auszuloten und auch nach dem handelnden, Macht ausübenden Subjekt zu fragen, sind die Ausführungen bezüglich dessen, was das spezifische der Macht anbelangt, zumeist sehr oberflächlich und verlassen nur selten die Ebene der Empirie. Das Scheitern vieler Versuche das Phänomen der Macht zu beschreiben hat in der Regel seine Ursache im verfehlten Ansatzpunkt der Untersuchungen. Nicht die empirische Beobachtung muss, so man den ontologischen Status der Macht fassen will, als Ausgangspunkt der Untersuchung gewählt werden. Will man das Wesen der Macht verstehen, müssen die Vorgänge, welche die Konstitution des Subjekts, das machtvoll in den Weltlauf eingreift, bedingen sowie der Begriff der Subjektivität in ihrer ganzen Breite untersucht werden. Ein tieferes Verständnis der wechselseitig aufeinander verwiesenen Begriffe Subjektivität und Macht kann nur eine Analyse der das Subjekt beziehungsweise das Individuum konstituierenden Vorgänge leisten. Das Phänomen Macht kann erst dann Gegenstand einer Theorie werden, wenn es gelingt zu klären, wie ein Subjekt sich als Subjekt – das heißt als Ich – er- und begreift. Darüber hinaus muss geklärt werden, wie der Wandel vom Rezipienten amorpher, kontingenter Reize hin zum interpretierenden und handelnden Zurechnungssubjekt vonstatten geht. In der Auseinandersetzung mit der Philosophie der Subjektivität wird aufgezeigt, dass Macht und deren Ausübung nicht zum Beispiel in der Angst vor einem gewaltsamen Tod (Hobbes), dem Streben nach Lust (Helvetius), dem Streben nach wodurch auch immer motivierter Kommunikation (Arendt, Luhmann, Habermas) oder ähnlichem wurzelt, sondern, dass Macht als ein unbedingtes, diesen empirisch beobachtbaren Verhaltensmustern vorgelagertes Phänomen der Selbstvergewisserung und Selbstkonstitution des Subjekts betrachtet werden muß. Subjektivität ist ohne den Begriff der Macht nicht denkbar und umgekehrt. Die vorliegenden Arbeit zeigt auf, dass das einzelne Subjekt, wie der Begriff der Subjektivität, insofern auf den Begriff der Macht verwiesen sind, als das Ausüben von Macht die Form des "In-der-Welt-Seins" der Subjektivität ist. Macht und Subjektivität stehen in einem gegenseitigen Verweisungszusammenhang. Es sind zwei Begriffe, die wechselseitig füreinander konstitutiv sind. Subjektivität lässt sich nicht ohne Macht denken und Macht lässt sich ohne den Begriff der Subjektivität nicht verstehen. Subjektivität, so die These der vorliegenden Arbeit, ist das machtvolle, nach Fichte vor allem vernunftgeleitete, Gestalten von Welt und Gemeinschaft durch ein Ich, das sich zu sich und zur Macht selbst ermächtigt hat und als solches für sein Handeln verantwortlich ist. Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit wird das subjectum dem Wortsinn entsprechend anhand der Arbeiten von Johann Gottlieb Fichte und Walter Schulz als das "Zugrundeliegende" aufgewiesen. Im Anschluß an die zwei grundlegenden Theorien der Subjektivität folgt im zweiten Teil ein Aufriss klassischer Theorien der Macht, der deutlich die mangelnde theoretische Fundierung derselben bezüglich einer Theorie der Subjektivität aufzeigt. Im dritten Teil erfolgt der Versuch des Entwurfs einer Theorie der Macht auf der Basis einer Theorie der Subjektivität.
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    Auf den Spuren der Wirklichkeit : Naturwissenschaft und Philosophie bei Friedrich Dessauer
    (2000) Brendle, Franz; Bien, Günther (Prof. Dr.)
    Die vorliegende Arbeit versucht in vier Schritten die naturphilosophischen Überlegungen des Physikers und Philosophen Friedrich Dessauer (1881 - 1963) zu bündeln. Hierbei wird Bezug genommen auf die meisten öffentlich zugänglichen Werke Dessauers, sowie auf einige Manuskripte aus dem Dessauerarchiv in Darmstadt. Der erste Abschnitt verweist auf die naturwissenschaftlichen und philosophischen Bezüge Dessauers, die dann in den folgenden Abschnitten entfaltet werden. Bereits hier wird sein neuscholastischer Ansatz deutlich, der, ausgehend von der deduktiv-scholastischen Methode eine Verbindung zur induktiven Methode der Naturwissenschaften sucht. Dessauer moniert die theologischen Fehlschlüsse der zurückliegenden Jahrhunderte. Seine persönliche, tief religiöse Bindung steht in einer unübersehbaren Spannung zu seinen naturphilosophischen Erkenntnissen. Im zweiten Abschnitt werden in sechs Kapiteln die Ansätze Dessauers zwischen der erkenntnistheoretischen Position der Scholastik und dem naturwissenschaftlichen Erkennen der Wirklichkeit herausgearbeitet. Hier zeichnet sich bereits eine deutliche Absage an den Idealismus ab, sowie Dessauers Offenheit für rationalistische Konzeptionen. In diesem Abschnitt werden auch die verschiedenen Dimensionen des Wirklichkeitsverständnisses Dessauers aufgezeigt. Der Begriff Wirklichkeit wird jedoch nicht eindeutig geklärt. Die Spannung zwischen naturwissenschaftlichem Erkennen und der Rezeption einer höheren Wirklichkeit bleibt bei Dessauer bestehen. Der dritte Abschnitt befaßt sich mit einer Replik Dessauers zur Auseinandersetzung zwischen Naturwissenschaft und Philosophie seit Aristoteles und mit seinen Studien zu verschiedenen philosophischen Ansätzen im naturwissenschaftlichen Kontext. Im letzten Kapitel dieses Abschnittes geht die Arbeit dann auf die Positionen Dessauers zu einigen naturphilosophischen Entwürfen, u.a. von Sertillanges, Dingler, Jaspers und Heidegger ein.
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    Arbeiten, Handeln, Wissen: Tätigkeitstheoretische Untersuchungen zu einem dialektischen Arbeitsbegriff
    (2010) Müller, Jan; Hubig, Christoph (Prof. Dr. phil.)
    Das Ziel der Studie ist es, die Funktion der Verwendung der Ausdrücke ‚arbeiten’ und ‚Arbeit’ und ihr logisches Verhältnis zu den Begriffen des Handelns und der Tätigkeit zu klären. Motiviert ist diese Untersuchung durch die sozialwissenschaftlichen und öffentlichen Debatten über die angemessene Bewertung rezenter Krisendiagnosen vom „Ende der Arbeitsgesellschaft“. Diese Diskussionen leiden darunter, dass in unterschiedlichsten Bedeutungen von „Arbeit“, „Lohnarbeit“ und „Tätigkeit“ gesprochen wird. Sie gleichen darin dem alltäglichen Sprechen, in dem die Verwendung der Ausdrücke ‚arbeiten’ und ‚Arbeit’ notorisch vielfältig ist: Sie bezieht sich in ganz unterschiedlicher Weise auf differente Gegenstandsbereiche und ist in unklarem Ausmaß geprägt durch historische, geistesgeschichtliche und ideologische Unterscheidungen, die die Vielfalt unserer Gebrauchsmöglichkeiten bestimmen. Die Analyse der Form des Gebrauchs beginnt daher mit einer typologischen Rückversicherung über die Entwicklung dieser Gebrauchsweisen und ihrer Bedeutung (Kap. I,1). Der Ausdruck ‚Arbeit’ wird damit zunächst als ein ‚Inbegriff’ rekonstruiert, der unterschiedliche, kategorial inhomogene Inhalte unter dem einheitlichen Interesse zusammenfasst, Kriterien zur Beschreibung und Beurteilung menschlichen Handelns zu bündeln. Unter dem Titel ‚Arbeit’ werden demnach a) Handlungen angesprochen, die individuellen Handlungssubjekten durch eine anthropologische Verfasstheit des Menschen aufgezwungen werden; b) Handlungen, die als mühsam erfahren werden, und c) Handlungen, die sozial als Leistungen anerkannt oder ökonomisch honoriert werden. Die Rekonstruktion exemplarischer soziologischer und philosophischer Klärungsversuche dieser Vielfalt zeigt, dass eine Vereinheitlichung des Begriffsgebrauchs auf eines oder mehrere dieser Kriterien zu widersprüchlichen und kontraintuitiven Bestimmungen eines Handelns als ‚Arbeit’ führt, ihre verallgemeinernde Zusammenführung dagegen nur um den Preis der Investition metaphysischer oder anthropologischer Grundannahmen gelingen kann (Kap. I,2). Dieses Scheitern hat seinen Grund in der grammatischen Allgemeinheit des Handlungsausdrucks ‚arbeiten’: Er bezeichnet ein Handeln in nur unspezifischer, ‚nicht-sortierender’ Weise (Kap. I,3). Handlungstheoretisch wird damit so umgegangen, dass ‚Arbeit’ als ein besonderer Typ des Handelns angesehen wird (Kap. II,1). Diese Strategie wird exemplarisch am Vorschlag von Jürgen Habermas diskutiert: ‚Arbeit’ als Typ eines zweckrationalen, instrumentellen Handelns wird vom Handlungstyp des kommunikativen Handelns dadurch unterschieden, dass ‚Arbeit’ einer anderen Rationalitätsform folge als Kommunikation (Kap. II,2). Diese Unterscheidung soll erlauben, die inbegrifflich geläufigen Verwendungen des Arbeitsbegriffs – seine anthropologische (Kap. II,3) und ökonomistische (Kap. II,4) Interpretation – als „philosophische Dramatisierungen“ zu kritisieren. Die handlungstheoretische Bestimmung von ‚Arbeit’ als instrumentellem Handlungstyp ist jedoch inkonsistent: Entweder gilt die These von der prinzipiellen Verschiedenheit von Arbeit und Interaktion; dann ist Kommunikation nicht mehr als Handeln verstehbar. Soll dagegen am Begriff des kommunikativen Handelns festgehalten werden, dann ist der Unterschied der beiden Handlungstypen nur noch graduell, nicht mehr typologisch verständlich (Kap. II,5). Die handlungstheoretische Bestimmung des Arbeitens erweist sich als unbrauchbar, weil sie ‚arbeiten’ als eine bestimmte Sorte von Handlungen konzipiert (Kap. III,1). Alternativ wird hier gezeigt, warum sich der Ausdruck ‚Arbeit’ und seine inbegriffliche Bedeutungsvielfalt nicht auf durch handlungstheoretisches Vokabular überformte Handlungstypen, sondern auf die Vollzugsperspektive eines Tuns bezieht (Kap. III,2). Der Ausdruck ‚Arbeit’ charakterisiert, wie in der Interpretation der aristotelischen Unterscheidung von poiesis und praxis (Kap. III,3) gezeigt wird, die Form menschlichen Tätigseins überhaupt. Diese Bestimmung betrifft näher die Momente der Gesellschaftlichkeit des Tätigseins, seine Prozessualität und seine Produktivität (Kap. III,4). Die Beurteilung eines Tuns als ‚Arbeiten’ fungiert reflexionsbegrifflich (Kap. III,5): Es wird damit angezeigt, dass der Vollzug eines Tuns formal unter dem Aspekt beurteilt wird, wie er zur Form gesellschaftlicher Praxis und ihrer tätigen Reproduktion steht. Die inbegrifflichen Thematisierungen erweisen sich so rückblickend als verdinglichende Missverständnisse der reflexionsbegrifflich durch den Ausdruck ‚Arbeit’ ermöglichten Hinsichten in der Beurteilung menschlicher Handlungs- und Lebensvollzüge.
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    Was tun wir, wenn wir arbeiten? - Überlegungen zur Formbestimmung von "Arbeit"
    (2010) Baumann, Claus Steffen; Hubig, Christoph (Dr. Prof.)
    Schon ein erster Blick auf die aktuelle Diskussionen über das »Ende der Arbeitsgesellschaft« zeigt, dass die Plausibilität der Argumente und Diagnosen hinsichtlich der Frage, ob der Gesellschaft wirklich die »Arbeit« ausgeht oder nicht, davon abhängt, was überhaupt unter »Arbeit« im Allgemeinen und des Weiteren unter »Erwerbs-« beziehungsweise »Lohnarbeit« im Besonderen zu verstehen ist. Die vielfach diagnostizierte »Krise der Arbeitsgesellschaft« offenbart zunächst vor allem eine Krise des Begriffs »Arbeit«. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass das »Arbeiten« auf der einen Seite eng verknüpft mit »Sinnstiftung des individuellen Lebens« wahrgenommen wird, weshalb sich »Arbeitslosigkeit« in der individuellen Selbstwahrnehmung häufig mit einem Gefühl von »Nutzlosigkeit« verbindet, während »Arbeitslose« jedoch in der Fremdwahrnehmung als »Arbeitsunwillige« erscheinen. Zahlreiche Autoren weisen eindringlich darauf hin, dass sich »Arbeitslosigkeit« in den modernen Industrienationen für die Betroffenen in gewisser Weise als »sozialer Tod« darstellt. Eine staatliche Sozial- und Beschäftigungspolitik, die sich in der Regel am Ideal der »Vollbeschäftigung« orientiert, versucht möglicher »Massenarbeitslosigkeit« und einigen ihrer sozialen Begleiterscheinungen entgegenzuwirken. Angesichts von Diagnosen oder Szenarien aber, die ein »Ende der Arbeitsgesellschaft« feststellen oder gar das »Ende der Arbeit« überhaupt prognostizieren, stellt sich demgegenüber eine solche Politik als ein sinnloses Unterfangen und gewissermaßen als ein »Kampf gegen Windmühlen« dar. Begründet werden derartige Einschätzungen mit den konstatierbaren qualitativen Umwälzungen von Wirtschaft und Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten, dem Anwachsen eines sogenannten »Dienstleistungssektors«, einem Wandel des »Arbeitsmarktes«, der nicht zuletzt bedingt ist durch strukturelle Veränderungen der betrieblichen Arbeitsorganisation sowie weiteren technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Einerseits stellt sich in großen Teilen gesellschaftspolitischer Debatten »Arbeit« und ein gesellschaftlich »gutes Leben« als miteinander untrennbar verbunden dar, während andererseits betriebsorganisatorische und unternehmerische Rationalisierungen sowie zunehmende technische Automation betrieblicher Arbeitsprozesse »menschliches Arbeiten« entbehrlich zu machen scheint. Noch viel grundsätzlicher drängt sich eine Klärung des Begriffs »Arbeit« bei der Erörterung der Frage auf, ob sich »Arbeit« den Menschen als etwas prinzipiell Unaufhebbares darstellt; eine Annahme, die sich dann als begriffliche Notwendigkeit darstellt, wenn mit »Arbeit« das »Menschsein« schlechthin verbunden wird. Dagegen ist die »Aufhebung der Arbeit« denkbar, wenn die Frage, was der Mensch sei, eben nicht mit »Arbeit« in Verbindung gebracht wird. Wenn – wie üblich – eine solche Fragestellung im Allgemeinen als eine »philosophische« gilt, dann zeigt bereits die gerade dargestellte Skizze der Diskussionen um »Arbeit«, dass sich bei diesem Thema politische, ökonomische, sozialwissenschaftliche sowie philosophische Perspektiven überschneiden. Obwohl »Arbeit« im alltäglichen, politischen und wirtschaftlichen Leben der Menschen zumeist als ein wichtiges Thema erscheint, ist sie lange Zeit kaum noch als ein, der philosophischen Betrachtung würdiger Gegenstand erachtet worden. Aber ein Blick auf die jüngsten sozialphilosophischen Veröffentlichungen zeigt, dass die philosophische Relevanz des Begriffs »Arbeit« inzwischen – gerade vor dem Hintergrund der vielfach diagnostizierten krisenhaften Gesellschaftssituation in den letzten Dekaden – eine Aufwertung erfährt. Auch die vorliegende Abhandlung möchte diesbezüglich einen Beitrag leisten; ihr Titel »Was tun wir, wenn wir arbeiten?« – der gleichsam ihre programmatische Leitfrage stellt – weist dabei auf ein begriffssystematisches Vorgehen hin, bei dem »Arbeit« als bestimmte Form der Tätigkeit zu rekonstruieren und zu reflektieren ist.
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    Autonomy and justice in neuroethics of cognitive enhancement
    (2014) Dubljevic, Veljko; Misselhorn, Catrin (Prof. Dr.)
    A great number of existing, emerging and hypothetical technologies offers the possibility of neuroenhancement of human beings, promising (or threatening) to drastically change the lives of citizens. Among them are so called „smart drugs” - psychopharmacological interventions that allegedly boost brain power, and „neuroprosthesis“ - electromagnetic interventions in the brain in the form of interface with computers or even artificial means of augmenting cognition, new brain stimulation technologies that combat pain and control mental focus, and even highly sophisticated neuroimplants with special sensory input or electro-mechanical output. The debate on enhancement in neuroethics, the field of applied ethics analyzing the social, legal and ethical challenges of these technologies, had been sidetracked to a metaphysical argument about human nature. Most arguments against enhancement tend to concentrate on the issue of authenticity or what it means to live according to human nature. The pro-enhancement arguments are broadly utilitarian, and furthered by the claim that human brains are no more than tools among other tools of cognition, and even that human beings are “natural born cyborgs”. The issue of distributive justice has been evoked on both sides, although without specific content to the conception of justice that should be applied. The questions of what implications does neuroenhancement have for individual and especially to political autonomy are so far rather left unanswered. This dissertation conducts an in-depth case by case analysis of existing and emerging cognitive neuroenhancement technologies while extending and applying Rawls' concept of autonomy and conception of distributive justice, in order to formulate a distinct approach in neuroethics that would be political and not metaphysical. The primary objective of this research is to contribute toward answering the question: What public policies would be legitimate and effective in the context of use of cognitive enhancement drugs and devices by healthy adults in a democratic society? More specifically, the dissertation extends and applies Rawls's principles of justice and autonomy by confronting their normative requirement with contemporary empirical findings that might challenge or even undermine them. Then, sufficiently updated Rawlsian notions of autonomy and justice are used in a case-by-case analysis of existing pharmaceutical (Modafinil, Methylphenidate and Amphetamines) cognitive enhancement technologies. In the case-by-case analysis, by drawing on empirical findings on safety and efficacy, long term effects and prevalence, arguments for and against the use of a given technology are discussed and a corresponding policy approaches and models analyzed. The appropriate approach (discourage use) and model (economic disincentives model) are specified and further analyzed in the context of existing legal regulation (including international treaties) of stimulant drugs. The principles, approach and model are then also applied in a case-by-case analysis of existing electro-magnetic (transcranial magnetic stimulation and transcranial direct current stimulation) cognitive enhancement technologies. The differences between the regulatory framework in stimulant drugs and devices are analyzed, along with currently available evidence on safety and efficacy and danger profiles, before tentative conclusions about policy are made. The analysis of particular cases is then tested against general objections to a Rawlsian framework, and more specific objections to the Rawsian idea of public reason. Finally, concrete objections to the policy proposals and conclusions in specific cases of existing pharmacological and electro-magnetic cognitive enhancement technologies are reviewed and refuted.
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    Eine methodische Untersuchung zur Kritik und Rationalität bei Suhrawardi im Kontext der europäischen Philosophie
    (2007) Tabari, Esfandiar; Hubig, Christoph (Prof. Dr.)
    In der vorliegenden Arbeit wird zunächst eine systematische und methodische Analyse des Begriffs "Kritik" durchgeführt. Da es sich um eine methodische Untersuchung handelt, werden die wichtigsten philosophischen Methoden der westlichen Philosophie in Bezug auf ihren Gehalt an Rationalität vorgestellt, damit der Weg zu einem philosophisch-methodischen Konzept und zu einer kontextuellen Verbindung mit der iranischen Philosophie leichter wird. In der europäischen Philosophie sind dies u.a. syllogistische, transzendentallogische und phänomenologische Methoden der Kritik. Was bei all diesen kritischen Methoden als zentral gesehen wird, ist der Gehalt an Rationalität, den diese Methoden aufweisen können. Dieser Gehalt ist maßgebend für die Schöpfung der Möglichkeiten außerhalb des Systems der Kritik, die zur Erweiterung des Horizonts der Erfahrungsmöglichkeiten notwendig ist. In der iranischen Philosophie sind die verschiedenen Arten des Syllogismus unter scharfen philosophischen Beobachtungen analysiert worden. In der vorliegenden Untersuchung steht die Philosophie von Suhrawardī im Zentrum der Betrachtungen. Ziel ist diese Philosophie in methodischer Hinsicht zu untersuchen und die Zusammenhänge in Bezug auf die verschiedenen philosophischen Ansätze mit der europäischen Philosophie in den Vordergrund zu stellen. Um feststellen zu können, welchen Horizont Suhrawardī in der Denkweise der späteren Philosophen verändert hat, werden wir uns dann mit der Kritik von Mullā Sadrā, einem der einflussreichsten Philosophen des 17. Jahrhunderts, an Suhrawardī beschäftigen und diese Kritik unter philosophischen Aspekten bewerten. Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die philosophische Denkweise von Suhrawardī und die Kritik von Mullā Sadrā im Kontext der europäischen Philosophie verständlich zu machen, in dem die Parallelen und Differenzen mit einer der wichtigsten zeitgenössischen Intentionalitätsphilosophien, nämlich die Phänomenologie Husserls ans Licht gebracht werden soll. Diese Arbeit soll einen Beitrag zum Zugang Suhrawardīs Logik leisten. Diese Arbeit setzt sich eine sachliche und rationale Untersuchung zum Ziel und keine mystische oder nationalistische. Suhrawardī war derjenige Philosoph des 12. Jahrhunderts, dessen mystisch-philosophische Gedanken weitgehend in der iranischen Kultur präsent sind. In der islamischen Tradition wird sein Einfluss selten eingestanden. Die islamischen Theologen haben ihm gegenüber meistens eine ablehnende Haltung. Seine kritische Betrachtung ist für den Begriff „Kritik“ charakteristisch, da er versuchte, von zwei unterschiedlichen Begründungsebenen aus zu denken: Vernunft und Intuition. Die Kritik von Mullā Sadrā an Suhrawardī ist wegweisend für einen affirmativen Begriff der Kritik in der islamischen Philosophie. Seine Philosophie besitzt eine große Aktualität und ist der Grundglaube der schiitischen Muslime im Iran, die gegen jeglichen Einfluss „fremder“ philosophischer Gedanken sind. Dadurch stößt jede kritische Behandlung von Mullā Sadrās Philosophie im Iran und bei den Schiiten auf Widerstand. Diese Philosophie ist damit zu einem Mythos geworden.