Das Kongruenzprinzip der Organisation

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1982

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Anhand des Kongruenzprinzips konnten in anschaulicher Form die Vor- und Nachteile betriebswirtschaftlicher Gestaltungshilfen mit Prinzipiencharakter aufgezeigt werden. Prinzipielle Regelungen besitzen zwar aufgrund ihres beanspruchten weiten Geltungsbereichs die Vorzüge einfacher und eindeutiger Problemlösungshilfen, tatsächlich ist ihr Anwendungsbereich jedoch eingeschränkt und damit eine Überführung des kategorischen in einen technologischen Empfehlungscharakter unumgänglich. Hierdurch wird der Anwendungsbereich dieser Hilfestellungen für die organisatorische Praxis ziel- und bedingungsseitig relativiert. Die technologische Formulierung ermöglicht darüber hinaus die Integration partieller Instrumente in ein gesamtes Instrumentarium unter Berücksichtigung der Interdependenzen zwischen organisatorischen Instrumenten und Führungsinstrumenten. In Bezug auf die Stellenbildung führen derartige Interdependenzen dazu, daß partielle Kongruenzen - wie etwa die Kongruenz von Rechten und Pflichten - zum Ausnahmefall werden. Ihre Realisation ist häufig deshalb nicht sinnvoll, weil Kompensationsmöglichkeiten ausgeschlossen werden, zum anderen ist ihre Realisation oft nicht möglich. Ziel der Stellenbildung ist deshalb nicht die Schaffung partieller Kongruenzen, sondern einer totalen Äquivalenz, ein Ansatz, der beispielsweise in interaktions- bzw. austauschtheoretischen Führungsmodellen enthalten ist.

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