Das Substitutionsgesetz der Organisation
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1986
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Abstract
Das Substitutionsgesetz der Organisation besagt in gesetzesmäßiger Wenn-Dann-Formulierung, daß sich in der Ausgestaltungsform betrieblicher Regelungen, konkret in der Festlegung des Anwendungs- bzw. Geltungsbereichs dieser Regelungen, ein umfassend angelegter Strukturwandel vollzieht. Infolge der größeren Ähnlichkeit (Wiederholungscharakter, Periodizität) bzw. geringeren Variabilität betrieblich relevanter Tatbestände (Bearbeitungsvorgänge, Verfahren, Materialien, Produkte usw.) verdrängen generelle Regelungen die weniger generell konzipierten Regelungen, d.h. die improvisatorischen bzw. die fallweisen Regelungen (ungebundene Dispositionen).