Sprache und Macht

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1984

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Der offenkundigste Fall sprachlichen Kolonialismus liegt im Recht, zu benennen, vor. Mit der Namensgebung wird dabei signalisiert, daß dasjenige, was im Definitionsbereich der Namen und der Begriffe liegt, unter die Dispositionsfähigkeit desjenigen fällt, der allein die Regeln der Verwendung dieser Begriffe kennt. Dazu gehört im weiteren Sinne auch die Beanspruchung von Exklusivität für bestimmte Begriffe überhaupt, etwa wenn die Lebensweise der Kolonisatoren als Zivilisation bezeichnet wird und dieser Begriff für die Lebensweise der unterworfenen Populationen vorenthalten wird. Die Kontaktzonen zwischen Sprache und Macht und damit einen Einblick in die Machtverhältnisse dokumentieren die Entlehnungen von Worten aus der einen in die andere Sprache.

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