Verbraucherschutz bei öffentlichen Gütern

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1977

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Die Analyse der Verbraucherschutzaspekte hinsichtlich des Austausches von Gütern und Leistungen, die öffentliche Anbieter zur Verfügung stellen, ist u.E. dazu geeignet, die Verknüpfungen produktions- und konsumorientierter Bedürfnisse aufzuzeigen, weil hier eine Interessenidentität zwischen "Produzent" und "Konsument" behauptet wird. Öffentliche Güter und Leistungen werden nicht vermittels marktlicher Transaktionen ausgetauscht, sondern von staatlichen Institutionen individuell oder kollektiv zur Verfügung gestellt. Öffentliche Güter im engsten Sinne (sogn. "reine öffentliche Güter") sind solche, die kollektiv zur Verfügung gestellt werden; alle Bürger werden gleichsam pauschal als Nachfrager angesehen. Der wesentliche Unterschied zum privaten Güteraustausch liegt darin, daß die Nachfrager gezwungenermaßen nur mit einem Anbieter zu tun haben und daß keine direkte Relation zwischen Beiträgen und Anreizen besteht. Die Beiträge werden global über die Besteuerung der Bürger erhoben; eine Rückkopplunq der Verbraucher, wie sie privaten Anbietern gegenüber möglich ist, entfällt.

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