Politische Partizipation an der kommunalen Planung : bürgerschaftliche Beteiligung nach dem Bundesbaugesetz und dem Städtebauförderungsgesetz
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Durch die Beteiligungsbestimmungen des novellierten Bundesbaugesetzes und des Städtebauförderungsgesetzes ergibt sich eine gewisse Verlagerung der Einflußpotentiale im kommunalen Entscheidungsprozeß. Allerdings liegt die Frage nahe, ob diese Möglichkeiten sich auch in einer tatsächlichen Veränderung des politischen Gewichts der verschiedenen Beteiligten niedergeschlagen haben. Wird durch Bürgerbeteiligung effektiv die Stellung der Bürger im kommunalen Entscheidungsprozeß gestärkt oder dienen die Anhörungsverfahren vor allem der Verwaltung als Mittel der Selbstdarstellung? Oft sind Planer und Verwaltung gegenüber neuen Vorschlägen gar nicht offen, betrachten die Bürgerbeteiligung eher als Hindernis im flüssigen Entscheidungsablauf und möchten ihre Planungskonzeption möglichst intakt halten.