Security Tools 4: Pretty Good Privacy

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1996

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Beim Umgang mit E-Mail (elektronischer Post) mag bei vielen Benutzern das Bild von der Gelben Post im Hinterkopf auftauchen: Man schreibt einen Brief, steckt ihn in einen Umschlag, übergibt ihn dem verantwortlichen System und das sorgt dann dafür, daß er unversehrt beim Empfänger ankommt, der ihn öffnet und liest. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Postgeheimnis von der Verfassung garantiert, und darf nur in speziellen Fällen und nach richterlichem Beschluß gebrochen werden. In der Welt der elektronischen Postzustellung sieht es leider etwas anders aus: Eine E-Mail Message ist nicht geheimer als eine Urlaubspostkarte und der eigene Briefkasten nicht sicherer als der eigene Mülleimer. Was man tun kann, um sein Postgeheimnis hier soweit zu sichern, daß nicht einmal der Staatsanwalt herankommt, beschreibt dieser Artikel.

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