Erläuterungen zu DIN 4227, Abschnitt 10

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1989

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Durch die in den Abschnitten 6, 7 und 10 angegebenen Regeln soll die Breite eventuell auftretender Risse so beschränkt werden, daß das Verhalten von Spannbetontei!en im Gebrauchszustand und die Dauerhaftigkeit des im Verbund liegenden Spannstahls und Betonstahls nicht beeinträchtigt werden. Es kann davon ausgegangen werden, daß die Karbonatisierung der Rißufer bei Einhaltung der für Bauteile im Freien bzw. unter wechselnder Feuchtigkeit geltenden Bedingungen den Spannstahl nicht erreicht, so daß eine Depassivierung der Spannstahloberfläche vermieden wird. Dies ist bei den dort genannten Umweltbedingungen notwendig, um Spannstahlkorrosion zu vermeiden.

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