04 Fakultät Energie-, Verfahrens- und Biotechnik

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    Die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrsangebots für mobilitätseingeschränkte Personengruppen : mithilfe von Gender Planning am Beispiel der Region Stuttgart
    (2007) Herrmann-Lobreyer, Monika; Hahn, Roland (Prof. Dr. Dr.)
    Diese Arbeit geht davon aus, dass gleichberechtigte Planung und Gender Planning nur Sinn machen, wenn für alle mobilitätseingeschränkten und mobilitätsbehinderten Personengruppen ausreichende Daten vorliegen und allen Gruppen gleicher Zugang zur Beteiligung am Planungsprozess ermöglicht wird. Somit können Diskussionen um Gender Planning nur dann erfolgreich sein, wenn sie diese Aspekte berücksichtigen, die eine Basis für alle weiteren analytischen und empirischen Arbeiten darstellen, auf die aufgebaut werden kann. Es geht um die Beantwortung der Fragen, welche Möglichkeiten zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots für mobilitätseingeschränkte Personengruppen bestehen und welche Rolle Gender Planning dabei einnehmen kann. Zuerst wird die Problemlage skizziert und dargestellt, welche Anforderungen diese Personengruppen an den ÖPNV stellen (Kap. 2.1) und welche Defizite (Kap. 2.2) in der Literatur dargestellt werden. Danach wird auf die Möglichkeiten eingegangen, die Gender Planning zur Lösung der genannten Defizite beitragen könnte (Kap. 2.3). Es wird die These formuliert (Kap. 2.4), nach der für eine besondere Ausprägung der lokalen Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personengruppen an das ÖPNV-Angebot vor allem das Alter, das Geschlecht, der Lebensstil ausschlaggebend zu sein scheinen. Abschließend werden Handlungsempfehlungen unterbreitet, wie die Anforderungen dieser Personengruppen an den ÖPNV künftig kontinuierlicher Bestandteil der Planung sein könnten. Eine Grundlage hierfür ist die Annahme, dass es Gruppen gibt, die durch die derzeitigen lokalen und regionalen Erhebungsmethoden und Erhebungsstandards nicht repräsentativ erfasst und im Planungsprozess nicht gemäß den gleichstellungsrechtlichen Vorgaben und den Vorgaben der Landesnahverkehrsgesetze in ihren Bedürfnissen berücksichtigt werden. Insbesondere in Hinblick auf demografisch bedingte Veränderungen der wichtigsten Nutzergruppen des ÖPNV sollte eine differenzierte Datenerhebung selbstverständlich sein, die zumindest die Kriterien Alter, Geschlecht und soziodemografische Situation berücksichtigt. Ein besonderer Einfluss auf die Berücksichtigung der Anforderungen dieser Personengruppen an den ÖPNV wird u.a. den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Erhebungsstandards seitens des VDV nachgewiesen. Die Arbeit beschäftigt sich intensiv mit den rechtlichen Voraussetzungen für die gleichberechtigte Berücksichtigung und Einbeziehung dieser Personengruppen im Rahmen von Erhebungen und bei der Fortschreibung von Nahverkehrsplänen und anderen ÖPNV-Planungen (Kap. 3.1.2). Dabei soll geklärt werden, welche Möglichkeiten die bestehende Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Gender-Aspekten im ÖPNV beinhaltet. Ein weiteres Element ist die Analyse der bestehenden Erhebungsverfahren hinsichtlich einer Berücksichtigung der Gender-Gruppen (Kap. 3.1.3). Bisher nehmen nur die bundesweiten Erhebungen zur Mobilität Differenzierungen vor. Am Beispiel der Region Stuttgart (Kap. 4) wird geschildert (Kap. 5), in welcher Form diese Personengruppen durch die Datenerhebung und Nahverkehrsplanung berücksichtigt werden, welche Hemmnisse bestehen, welche besonderen Anforderungen sie stellen und wie sie sich eine gleichberechtigte Planung vorstellen. Es werden Strategien entworfen, die den Gruppen die Einforderung einer differenzierteren Datenerhebung im ÖPNV ermöglichen sollen. Im Ergebnis (Kap. 6) wird eine Ergänzung der bisherigen Standarderhebungen als Minimallösung vorgeschlagen, die ergänzt werden sollte durch die durchgängige Einbeziehung dieser Personengruppen bei der Nahverkehrsplanung. Als Handlungsempfehlung für die Verkehrswissenschaft ergibt sich die Forderung nach einer Neuauflage des Standardwerkes »Verkehrserhebungen« des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unter Berücksichtigung des Gender-Aspekts. Die Bundesverkehrspolitik ist gefordert, dafür zu sorgen, dass der Gender-Aspekt explizit und verpflichtend Eingang in die verkehrsrelevanten Gesetzestexte findet. Die Einrichtung von Gender-Fachbeiräten im Verkehrswesen wird empfohlen (Kap. 7). Am Ende wird sich zeigen, dass mobilitätseingeschränkte und mobilitätsbehinderte Personengruppen durchaus ein Interesse an der Einbeziehung in die ÖPNV-Planungen haben, aber sie müssen auch dazu zugelassen und dabei unterstützt werden. Ob ihre Kompetenzen Eingang in die Planung finden, hängt von den sehr unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Gruppen, aber noch viel mehr von verbindlichen politischen Vereinbarungen und anderen Einflüssen ab. Allein verbaler »good will« zur Berücksichtigung der Belange mobilitätseingeschränkter und -behinderter Menschen und zum Gender Planning reicht nicht, es müssen auch Entscheidungen und Umsetzungen folgen (Kap. 7). Vor diesem Hintergrund könnte die Europäische Union zu einer kurzfristigen Implementierung beitragen, wenn sie diesbezügliche Forschungsprojekte und Umsetzungen in ihre Förderprogramme aufnehmen würde.