Universität Stuttgart

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    Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 16. Oktober 2008 und Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 18. August 2009 und Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 02. März 2010 und Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 16. August 2010
    (2008)
    Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. S. 505) hat der Senat der Universität Stuttgart am 7. Mai 2008 die nachstehende Neufassung der Promotionsordnung beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 16. Oktober 2008, Az.: 7841.170, erteilt. Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 03. Dezember 2008 (GBl. S. 435) hat der Senat der Universität Stuttgart am 22. Juli 2009 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung vom 16. Oktober 2008 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 72/08) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 18. August 2009, Az.: 7841.170, erteilt. Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Universität Stuttgart am 24. Februar 2010 die nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 16. Oktober 2008 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 72/2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. August 2009 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 46/2009), beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 02. März 2010 , Az.: 7841.170, erteilt. Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Universität Stuttgart am 21.07.2010 die nachstehende Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 16. Oktober 2008 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 72/2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 02. März 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 4/2010), beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 16. August 2010, Az.: 7841.170, erteilt.
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    Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 01. September 2011 und Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 16. Juni 2014
    (2011)
    Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. S. 505), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Februar 2011 (GBl. S. 47) hat der Senat der Universität Stuttgart am 29. Juli 2011 die nachstehende Neufassung der Promotionsordnung beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 01. September 2011, Az.: 7841.170, erteilt. Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. 2014 S. 1) hat der Senat der Universität Stuttgart am 12. Februar 2014 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung vom 01. September 2011 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 55/11) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 16. Juni 2014, Az.: 7841.170, erteilt.
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    Lokale Agenda 21 : Chancen für das Handwerk
    (2000) Hörning, Georg
    Nachhaltig zu wirtschaften, die natürlichen Ressourcen zu schonen, gehört zu den zentralen Forderungen der Agenda 21. Es gibt einen Wirtschaftsbereich in Deutschland, der die Forderung der Nachhaltigkeit in besonders hohem Maße erfüllt: Hier wird sparsam mit nicht erneuerbaren Ressourcen umgegangen, hier wird vor allen Dingen auf die erneuerbare Ressource der menschlichen Arbeitskraft gesetzt. Dieser Wirtschaftsbereich ist das Handwerk. Handwerk ist nachhaltiges Wirtschaften in besonders hohem Maße! Deshalb ist die Agenda 21 gerade dann eine Aufgabe des örtlichen Handwerks, wenn sie sich als „Lokale Agenda 21“ der Umsetzung der Ziele der Konferenzen von Rio und Kioto vor Ort annimmt. Für die Handwerker ist die Erhaltung der Umwelt, ist das nachhaltige Wirtschaften keine akademische Bühne, auf der man sich mit politischen Forderungen überbietet. Für das Handwerk geht es hier um das reale Handeln im Interesse der Umwelt. Deshalb ist es notwendig, daß das Handwerk sich intensiv in die Lokale Agenda 21 einbringt. Unser aller Ziel im Handwerk muß es sein, fachlich fundiert, umsetzungsorientiert und pragmatisch in den Arbeitsgruppen der Lokalen Agenden 21 im Lande mitzuarbeiten. Dies sowohl im Interesse der Umwelt, aber auch im Interesse des Handwerks. Lokale Agenden 21 können Zukunftsbilder für die Entwicklung unserer Gemeinden und Städte entwerfen. Hier geht es unter anderem um die künftige Bebauung, hier geht es um Verkehrskonzepte, hier geht es um die kommunale Energiepolitik. All dies sind Felder, auf denen das Handwerk sein wirtschaftliches Betätigungsfeld findet. Deshalb müssen wir solche nachhaltigen Lösungen im Sinne der Umwelt finden und entwickeln, die zugleich die Möglichkeiten des örtlichen Handwerks nutzen und ihrerseits das Handwerk als den nachhaltigsten Wirtschaftsbereich in unseren Städten und Gemeinden weiterentwickeln. In vielen Kommunen in Baden-Württemberg sind die ersten Schritte bereits getan. Mehr als zweihundert Städte und Kommunen im Land, das sind etwa 20%, erarbeiten schon jetzt Handlungsstrategien, die es der jetzigen Generation ermöglichen, nicht vom Kapital der Kinder, sondern von den Zinsen des anvertrauten Vermögens zu leben. Bei dieser Arbeit soll der vorliegende Leitfaden, der von der Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg in enger Zusammenarbeit mit dem Handwerkstag erstellt wurde, die Handwerksorganisationen vor Ort und die in der Lokalen Agenda tätigen Handwerker unterstützen. Packen Sie´s an, der Handwerkstag begleitet Sie gerne auf diesem Weg.
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    Kommunaler Klimaschutz in Baden-Württemberg : Ergebnisse einer Umfrage
    (2001) Weimer-Jehle, Wolfgang
    Um eine bessere Einschätzung des kommunalen Klimaschutzes im Bundesland Baden-Württemberg und damit eine bessere Ausgangslage für gezielte Hilfestellungen und Anregungen zur Verstärkung des kommunalen Klimaschutzes zu erreichen, hat die Akademie für Technikfolgenabschätzung in Zusammenarbeit mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg eine landesweite Fragebogenaktion durchgeführt und ausgewertet. Gleichzeitig soll damit für die Kommunen selbst eine vergleichende Selbsteinschätzung der eigenen Klimaschutzaktivität erleichtert werden.
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    Promotionsordnung der Universität Stuttgart vom 01. März 2019
    (2019)
    Auf Grund von § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2018 (GBl. S. 85) hat der Senat der Universität Stuttgart am 13. Februar 2019 die nachstehende Neufassung der Promotionsordnung beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung gemäß § 38 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes am 01. März 2019, Az.: 7841.170, erteilt.
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    Diskurs Ernährung und Nachhaltigkeit
    (1999) Zöller, Katharina
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    EVIAN - Electric Vehicle Intelligent Charging Technology R&D combined with Electricity Network Adaptation and Battery Lifetime Factors : technical report
    (Stuttgart : University of Stuttgart, Institute of Automotive Engineering, 2021) Auer, Chris; Brosi, Frank; Abu Mohareb, Omar; Reuss, Hans-Christian
    This technical report is an outcome of the EVIAN-Project funded by the German Federal Ministry of Education and Research (Bundesministerium für Bildung und Forschung - BMBF). The aim of project EVIAN (Electric Vehicle Intelligent Charging Technology R&D Combined with Electricity Network Adaptation and Battery Lifetime Factors) is to intelligently integrate charging systems or electric vehicles with energy recovery into the power line. In order to be able to feed energy back into the grid, information must be exchanged and communicated between the vehicle, the charging station and the grid operator. This project identifies the parameters necessary to communicate such information between the participating systems. Therefore, a communication strategy is developed which takes into consideration the existing standards and protocols.
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    Qualitätspakt Lehre - Individualität und Kooperation im Stuttgarter Studium : ausgewählte Ergebnisse aus der zweiten Förderphase
    (2021) Binz, Hansgeorg; Meiser, Ursula
    Die Universität Stuttgart wurde mit dem Projekt „Qualitätspakt Lehre - Individualität und Kooperation im Stuttgarter Studium“ (QuaLIKiSS) von 2011 - 2020 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert, um die Qualität der Lehre in verschiedenen Bereichen zu verbessern. Der vorliegende Sammelband enthält Beiträge zu ausgewählten Projekten aus der zweiten Förderphase 2016-2020.