Ist das Zählverfahren nach d'Hondt gerecht?
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1984
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F. L. Bauer hat das Zählverfahren nach d'Hondt zur Verteilung von Sitzen aufgrund von Wahlergebnissen vorgestellt und gegen den Vorwurf verteidigt, es begünstige die großen Parteien (also die mit hohen Stimmenanteilen) gegenüber den kleineren. Es zeigt sich, daß der Grundgedanke des d'Hondtschen Verfahrens, nämlich die Gliederung des gesamten Intervalls zwischen den Ein-Parteien-Ergebnissen (100% der Stimmen für eine einzige Partei) in gleich große Teile, mit unserem Verständnis von Gerechtigkeit kollidiert.